Etappensieg für Hoteliers
Ständerat will Buchungs-Portalen an den Kragen

Knebelverträge untersagen es Hoteliers heute, auf ihrer eigenen Homepage günstigere Preise anzubieten als auf Buchungsplattformen wie Booking.com. Die zuständige Kommission des Ständerats will sie nun verbieten.
Publiziert: 03.02.2017 um 20:42 Uhr
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Aktualisiert: 12.09.2018 um 02:15 Uhr
Für Hoteliers sind Buchungsplattformen wie Booking.com oder Expedia nicht nur ein Segen – im Gegenteil.
Foto: Keystone

Die Wirtschaftskommission des Ständerats (WAK) will die Schweizer Hoteliers aus dem Würgegriff der Online-Buchungsplattformen befreien. Die sogenannten engen Preisparitätsklauseln sollen verboten werden.

Mit diesen verpflichten sich die Hotels, auf ihrer eigenen Internetseite den Preis auf der Buchungsplattform nicht zu unterbieten. Per Motion fordert der Solothurner CVP-Ständerat Pirmin Bischof ein Verbot solcher Klauseln. Die WAK hat den Vorstoss heute mit 9 zu 1 Stimme angenommen.

Viele Länder haben bereits gehandelt

Damit will sie gegen die «einengende Preispolitik» der Buchungsplattformen vorgehen. Die Kommission ist der Meinung, dass die Preisparitätsklausel den Wettbewerb behindert. Davon profitierten weder Konsumenten noch Hotels, sondern nur Buchungsplattformen, heisst es in der Mitteilung.

Die Kommission verweist auch auf die Entwicklung im Ausland. Alle Nachbarländer hätten die engen Preisparitätsklauseln verboten oder seien daran, diese zu verbieten. Die direkte Konkurrenz der Schweizer Hotellerie im Alpenraum sei nicht mehr daran gebunden. Die WAK hofft auch, dass durch das Verbot die Gebühren sinken, die die Hotels an die Buchungsplattformen zahlen müssen. Diese liegen heute bei zwölf Prozent oder darüber.

Der Bundesrat ist dagegen

Der Bundesrat lehnt die Motion ab. Seiner Meinung nach schützt das Kartellgesetz den Wettbewerb ausreichend. Bischofs Motion hat im Ständerat aber gute Chancen. Fast die Hälfte der Mitglieder hat seinen Vorstoss unterzeichnet. Letzten November hatte die kleine Kammer die Motion zur Vorprüfung an die Kommission überwiesen.

Zur Diskussion steht nur ein Verbot der engen Preisparitätsklauseln. Schon heute untersagt sind sogenannte weite Preisparitätsklauseln. Diese verpflichten den Hotelier, auf allen Vertriebskanälen mindestens einen gleich hohen Preis wie auf der Buchungsplattform zu fordern. (SDA)

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