An der heutigen Medienkonferenz haben die Anwälte von Nekane Txapartegi, einer baskischen ETA-Aktivistin zum Auslieferungsentscheid und zum abgelehnten Asylentscheid Stellung bezogen. Sie seien sichtlich enttäuscht von den Schweizer Behörden, sagt Stephanie Motz. Sie befasst sich mit dem Asylverfahren der Baskin. Auch Txapartagi selbst sei enttäuscht und niedergeschlagen.
Die Begründung der negativen Entscheide seien von ungenügender Qualität und brächten mangelnde Dossierkenntnisse der Behörden zu Tage, moniert die Anwältin. Diese hätten sich auch zu wenig mit den Foltervorwürfen der Baskin auseinandergesetzt.
In Auslieferungshaft
Vor genau einem Jahr wurde die ETA-Aktivistin Nekane Txapartegi in Zürich verhaftet. Seither sitzt sie in Schweizer Auslieferungshaft. Dies, weil die spanischen Behörden die Schweiz dazu angerufen hatten.
Die Geschichte der Aktivistin beginnt aber bereits 1999, als sie von den spanischen Behörden wegen ihren ETA-Verbindungen über fünf Tage verhört und nachweislich unter Folter zu einem Geständnis gezwungen wurde. Sie soll auch vergewaltigt worden sein. All dies machte Txapartegi schon damals geltend.
Das Bundesamt für Justiz (BJ) hat kürzlich nun die definitive Auslieferung der Baskin beschlossen. Auch der hängige Asyl-Antrag wurde vom Staatssekretariat für Migration (SEM) abgelehnt. Da ihre Anwälte jedoch Beschwerde gegen die Entscheide eingelegt haben, ist die definitive Auslieferung noch nicht rechtskräftig.
Vorgefasste Meinung der Behörden
In ihrer Beschwerde monieren die Anwälte, dass die Schweizer Behörden eine vorgefasste Meinung zum Fall Txapartagi hätten. Obwohl ihre Mandantin klar nachweisen könne, dass sie gefoltert wurde, gelte für die Behörden Spanien als sicherer Herkunftsstaat. Auf dieser Annahme begründe das SEM auch den negativen Entscheid.
Auch Rolf Zopfi von der Menschenrechtsaktion Augenauf kritisiert vor den Medien die Sicht der Behörden. Das BJ schliesse eine Praxis von Folter in Spanien im vornherein aus. Auch das SEM argumentiere, das Folter in Spanien «undenkbar» sei und Txapartegi darum wohl kaum gefoltert worden sein könne. Dies Argumentation sei völlig verfehlt, meint Zopfi, denn der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EMRK) hätte bereits mehrmals Spanien wegen Foltervorwürfen verurteilt.
Anwalt Oliver Peter glaubt, dass das BJ nicht den offiziellen Erklärungen eines «befreundeten Staates» widersprechen wolle. Darum habe man im BJ wohl eine Argumentation entwickelt, die eine Auslieferung der Baskin rechtfertige. Dies verlange aber, dass die Bundesbehörde dem Europäischen Menschenrechtshof widerspreche. Damit verletze die Schweiz aber Verpflichtungen betreffend Folteropfer. Peter bearbeitet das Dossier zum Auslieferungsentscheid von Txapartagi.
Grosse Erfolgsaussichten
Die Anwälte der Baskin erhoffen sich aufgrund der schlecht begründeten Entscheide der Behörden grosse Erfolgsaussichten bei der Beschwerde. Falls nötig, werde man diese an auch höhere Instanzen weiterziehen. Allenfalls bis an den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte in Strassburg. Es könne aber nicht sein, dass den Fällen von Folter erst dann nachgegangen werde, wenn man an die höchsten Instanzen gelange, so Zopfi.