«Viele Flüchtlinge aus der Ukraine haben die Flucht in die Schweiz mit dem privaten Motorfahrzeug bestritten», schrieben die SVP-Kantonsräte Walter Gartmann und Sascha Schmid in ihrem Vorstoss.
Ausländische Fahrzeuge müssten nach einem Jahr in der Schweiz eingelöst werden. Es brauche einen Schweizer Fahrzeugausweis und ein Schweizer Kontrollschild. Dies gelte aber für Personen mit Schutzstatus S nicht. Dort gelte eine Ausnahmeregelung.
Es sei nicht verständlich, wieso dies nicht auch für ukrainische Autos gelte
Damit gebe es «eine klare Ungleichbehandlung zu anderen ausländischen Fahrzeugen», kritisieren die beiden Parlamentarier. Der Sinn der Einlösepflicht in der Schweiz bestehe darin, dass auch ausländische Fahrzeuge sich über die Strassenverkehrsgebühren an den Kosten für das Strassennetz beteiligten. Es sei nicht verständlich, wieso dies nicht auch für ukrainische Autos gelte.
Die Regierung soll unter anderem erklären, «welche Mehreinnahmen zu erwarten wären, wenn ukrainische Fahrzeuge ebenfalls abgabepflichtig wären».
Schutzstatus S bedeutet die «Gewährung eines vorübergehenden Schutzes»
Die Regierung hält in ihrer kürzlich veröffentlichten Antwort fest, dass sie keine Informationen darüber habe, wie viele Personen mit Schutzstatus S ein Fahrzeug besässen. Sie könne deshalb auch keine Angaben zu allfälligen Mehreinnahmen machen.
Ungleiches sei auch ungleich zu behandeln, führt sie weiter aus. Im Unterschied zu ausländischen Fahrzeugen sei davon auszugehen, dass ukrainische Fahrzeuge nur vorübergehend in der Schweiz seien. Der Schutzstatus S bedeute die «Gewährung eines vorübergehenden Schutzes».
Das Bundesamt für Strassen (Astra) habe deshalb eine Ausnahmeregelung erlassen. Die Regierung sieht «keinen Anlass», sich auf Bundesebene für eine Aufhebung dieser Regelung einzusetzen. Nach Kriegsende werde der Schutzstatus S aufgehoben und die geflüchteten Menschen hätten die Möglichkeit, in ihre Heimat zurückzukehren. (SDA)