So funktioniert der Corona-Elternurlaub
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Erwerbsersatz im Homeoffice:So funktioniert der Corona-Elternurlaub

Erwerbsersatz ist auch im Homeoffice möglich
So funktioniert der Corona-Elternurlaub

Seit Schulen und auch viele Kitas geschlossen sind, bringen manche Eltern Job und Kinderbetreuung kaum mehr unter einen Hut. Wer aber sein Pensum wegen der Kinder reduzieren muss und weniger Lohn bekommt, kann Erwerbsersatz beanspruchen – auch im Homeoffice.
Publiziert: 21.04.2020 um 07:56 Uhr
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Aktualisiert: 12.06.2020 um 08:22 Uhr
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«Die Angestellten müssen wissen, dass sie den Anspruch geltend machen können – auch für einzelne Tage oder nur Stunden pro Woche», sagt Gewerkschafterin Gabriela Medici. Ansonsten befürchtet sie einen Rückgang der Frauen-Erwerbsquote.
Foto: zvg
Ruedi Studer

Die Frühlingsferien sind in vielen Kantonen vorbei, der Fernunterricht geht wieder los. Für viele Eltern bedeutet dies: Kinderbetreuung und Homeschooling neben dem Homeoffice. «Gleichzeitig Homeschooling und einen Dreijährigen beschäftigen, das geht nicht», sagt die zweifache Mutter Alessia C.* (42), deren Tochter die erste Klasse besucht. Sie selber arbeitet in einem 60-Prozent-Job, ihr Mann 100 Prozent.

Gabriela Medici (34), Sozialversicherungsexpertin beim Gewerkschaftsbund, kennt die Probleme berufstätiger Eltern, die noch während Wochen für die Kinderbetreuung zuständig sind – etwa, weil Kitas und Schulen geschlossen sind oder die Grosseltern als Betreuungspersonen ausfallen.

«Die Vereinbarkeit von Beruf und Familie in der Corona-Krise bedeutet für viele Eltern eine enorme Herausforderung», so Medici. «Wir erhalten regelmässig Rückmeldungen von Arbeitnehmenden, die die Belastung nicht mehr unter einen Hut bringen.»

Corona-Erwerbsersatz bei Kinderbetreuung

Dabei hat der Bund eigentlich genau für diese Fälle vorgesorgt: Erwerbstätige Eltern mit Kindern unter zwölf Jahren haben Anspruch auf Corona-Erwerbsersatz, wenn eine Fremdbetreuung nicht möglich ist.

Das Angebot wird bisher aber nur spärlich genutzt. Im Kanton Zürich betrafen in den ersten zwei Wochen nur neun Prozent der Anträge den Elternurlaub. Das Bundesamt für Sozialversicherungen (BSV) kann derweil keine differenzierten Zahlen nennen.

Dass das Überbrückungsangebot nur wenig genutzt wird, hängt auch mit einer «unglücklichen Kommunikation» der Behörden zusammen, vermutet Medici. Was nämlich viele Arbeitnehmer und Arbeitgeber nicht wissen: Der Erwerbsersatz gilt auch im Homeoffice. Zumindest wenn es wegen der Kinderbetreuung nicht oder nur eingeschränkt möglich ist zu arbeiten und deswegen weniger Lohn bezahlt wird.

BSV informierte unglücklich

Doch die bisherigen BSV-Erläuterungen brachten nicht gerade Licht ins Dunkel: «Wenn die Arbeit von zu Hause aus erfolgen kann (Homeoffice), besteht kein Anspruch auf Entschädigung», hiess es bisher in einem entsprechenden Merkblatt.

«Diese Formulierung suggeriert, dass Arbeitnehmende im Homeoffice generell keinen Anspruch haben. Das schreckt viele ab, überhaupt einen Antrag zu stellen», kritisiert Medici. «Viele interpretieren die Aussage so, dass sie halt die Arbeit in Randstunden oder am Wochenende erbringen müssen – das ist aber nicht Sinn der Sache.» Auch manche Ausgleichskassen hätten bisher ungenau informiert.

Bundesamt präzisiert Merkblatt

Doch nun reagiert das BSV auf die Kritik und hat das Merkblatt entsprechend aktualisiert: «Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die ihre Arbeit im Homeoffice verrichten, haben einen Entschädigungsanspruch, sofern ein effektiver Erwerbsausfall vorliegt und der Arbeitgeber den Lohn entsprechend kürzt.»

Materiell ändere sich damit aber nichts, betont BSV-Sprecher Harald Sohns (55) gegenüber BLICK: «Wenn jemand parallel die Kinder betreuen muss und im Homeoffice arbeitet, so kann diese Person möglicherweise nicht dieselbe Arbeitsleistung erbringen wie üblich. Dann können Arbeitgeber und Arbeitnehmer eine Vereinbarung über ein reduziertes Pensum treffen, wodurch ein nachweislicher Erwerbsausfall entsteht.»

In diesem Fall kann der Arbeitgeber die Entschädigung von maximal 196 Franken pro Tag beantragen und den üblichen Lohn weiter auszahlen. Oder er reduziert den Lohn, und der Erwerbsersatz geht an den Arbeitnehmenden.

Sohns appelliert an beide Seiten, einvernehmliche Lösungen zu finden: «Aktuell leiden Private wie auch die Wirtschaft unter den Auswirkungen der Pandemie.»

Furcht vor sinkender Frauen-Erwerbsquote

Medici ist froh über die Präzisierung. «Die Angestellten müssen wissen, dass sie den Anspruch geltend machen können – auch für einzelne Tage oder nur Stunden pro Woche.» Sie befürchtet, dass sich sonst vor allem Frauen aus ihrem Job verabschieden dürften, um die Kinderbetreuung zu gewährleisten. Oder gar entlassen würden.

Mit der Lösung könne man viele Stellen retten. Und auch die Arbeitgeber entlasten, wie sie betont: «Dank des Corona-Elternurlaubs bleiben sie nicht auf den Kosten sitzen.» Gerade für viele KMU sei das eine wichtige finanzielle Erleichterung.

* Name bekannt

Coronavirus

Das Coronavirus beschäftigt aktuell die ganze Welt und täglich gibt es neue Entwicklungen. Alle aktuellen Informationen rund ums Thema gibt es im Coronavirus-Ticker.

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Gerade in der Grippesaison kann man selber nur schwer einschätzen, ob man am Coronavirus erkrankt ist oder ob man einfach eine gewöhnliche Grippe hat. Die Unterschiede sind fein, aber es gibt sie. Blick klärt auf.

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Schutz gegen Coronavirus

Empfehlungen des Bundesamtes für Gesundheit, wie Sie sich selbst schützen können:

Hygienemassnahmen

  • Hände regelmässig mit Wasser und Seife waschen und/oder Desinfektionsmittel nutzen.
  • Nicht in Hände niesen oder husten, sondern Taschentuch oder Armbeuge nutzen. Taschentücher anschliessend sofort korrekt in geschlossenem Abfalleimer entsorgen.
  • Bei Fieber und Husten zwingend zu Hause bleiben.

Kontakt minimieren

  • Zu Hause blieben und Kontakte mit Personen möglichst minimieren. Nur in Ausnahmesituationen aus dem Haus gehen: Lebensmittel einkaufen / Arzt- oder Apothekenbesuch / Homeoffice ist für Ihre Arbeit nicht möglich / Sie müssen anderen Menschen helfen. Kontakt mit Personen vermeiden, die Atembeschwerden oder Husten haben.
  • Wichtig: Keine Begrüssungsküsschen, keine Umarmungen, kein Händeschütteln.
  • 2 Meter Abstand zu Mitmenschen halten, beispielsweise beim Anstehen oder bei Sitzungen.
  • Öffentliche Verkehrsmittel meiden und Lieferdienste nutzen.
  • Bei Symptomen (Atembeschwerden, Husten oder Fieber) nicht in die Öffentlichkeit gehen und umgehend – unbedingt zuerst telefonisch – eine Ärztin, einen Arzt oder eine Gesundheitseinrichtung kontaktieren.

Informiert bleiben

  • An die Regeln und Ansagen der Behörden halten. Infoline Coronavirus: 058 463 00 00, Info-Seite des BAG: bag-coronavirus.ch

Empfehlungen des Bundesamtes für Gesundheit, wie Sie sich selbst schützen können:

Hygienemassnahmen

  • Hände regelmässig mit Wasser und Seife waschen und/oder Desinfektionsmittel nutzen.
  • Nicht in Hände niesen oder husten, sondern Taschentuch oder Armbeuge nutzen. Taschentücher anschliessend sofort korrekt in geschlossenem Abfalleimer entsorgen.
  • Bei Fieber und Husten zwingend zu Hause bleiben.

Kontakt minimieren

  • Zu Hause blieben und Kontakte mit Personen möglichst minimieren. Nur in Ausnahmesituationen aus dem Haus gehen: Lebensmittel einkaufen / Arzt- oder Apothekenbesuch / Homeoffice ist für Ihre Arbeit nicht möglich / Sie müssen anderen Menschen helfen. Kontakt mit Personen vermeiden, die Atembeschwerden oder Husten haben.
  • Wichtig: Keine Begrüssungsküsschen, keine Umarmungen, kein Händeschütteln.
  • 2 Meter Abstand zu Mitmenschen halten, beispielsweise beim Anstehen oder bei Sitzungen.
  • Öffentliche Verkehrsmittel meiden und Lieferdienste nutzen.
  • Bei Symptomen (Atembeschwerden, Husten oder Fieber) nicht in die Öffentlichkeit gehen und umgehend – unbedingt zuerst telefonisch – eine Ärztin, einen Arzt oder eine Gesundheitseinrichtung kontaktieren.

Informiert bleiben

  • An die Regeln und Ansagen der Behörden halten. Infoline Coronavirus: 058 463 00 00, Info-Seite des BAG: bag-coronavirus.ch

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