Erwachsene bleiben unter sich
Kanton Zürich sagt Nein zu Stimmrechtsalter 16

Jugendliche ab 16 Jahren können im Kanton Zürich weiterhin nicht abstimmen. Die Zürcherinnen und Zürcher wollen das Stimmrechtsalter nicht von 18 auf 16 Jahre senken. Noch sind zwar nicht alle Gemeinden ausgezählt. Die bisherigen Resultate sind aber eindeutig.
Publiziert: 15.05.2022 um 12:57 Uhr
Abstimmen geht weiterhin erst ab 18. Die Zürcherinnen und Zürcher wollen das Stimmrechtsalter nicht auf 16 Jahre senken. (Symbolbild)
Foto: JEAN-CHRISTOPHE BOTT

Zürich wäre nach Glarus erst der zweite Kanton gewesen, der das Stimmrechtsalter von 18 auf 16 gesenkt hätte. Die Stimmberechtigten folgten aber offensichtlich den Argumenten von SVP und FDP: Für sie war diese Forderung ein Zeichen eines «masslosen Zeitgeistes».

Minderjährige abstimmen zu lassen, führe dazu, dass die demokratischen Entscheide weniger glaubwürdig seien, fanden sie. FDP und SVP zweifelten zudem daran, dass das tiefere Stimmrechtsalter das politische Interesse wirklich fördere.

Das Nein ist eine Niederlage für die Befürworterinnen und Befürworter von links-grüner Seite und aus der Mitte. Für sie wäre das tiefere Stimmrechtsalter ein wichtiges «Demokratie-Update» gewesen.

Schon mit dem Lehrlingslohn würden Jugendliche schliesslich in die AHV einzahlen. Mit 17 komme dann die erste Steuerrechnung. Da sei es nichts als fair, wenn sie auch abstimmen dürften. Jugendliche seien von den Entscheidungen zudem am längsten betroffen.

Keine Chance hatte auch die SP-Initiative, die einen 36 Wochen langen Betreuungsurlaub für Väter und Mütter forderte. Bisher gibt es auf Bundesebene erst zwei Wochen arbeitsfreie Zeit für Väter.

Hätten die Stimmberechtigten Ja gesagt, wäre Zürich der erste Kanton mit einer Elternzeit geworden. Den Zürcherinnen und Zürcher gingen je 18 Wochen Elternzeit für Väter und Mütter jedoch zu weit. Auch hier liegt das Endresultat noch nicht vor, die bisherigen Resultate sind aber eindeutig.

Eher wenig umstritten waren die beiden anderen Vorlagen: Der Klimaschutz wird neu explizit in der Kantonsverfassung erwähnt. Die bisherigen Resultate zeigen eindeutig Richtung Ja. Weil es sich um eine Verfassungsänderung handelte, musste das Volk darüber entscheiden. Dagegen war einzig die SVP.

Bei der letzten Vorlage, dem Bürgerrechtsgesetz, ging es um die Einbürgerungskriterien von Ausländerinnen und Ausländern. Auch hier liegt das Endresultat noch nicht vor, das Resultat wird aber ein Ja.

Das neue, kantonale Gesetz bringt kaum Verschärfungen gegenüber den Bundesvorgaben. Einzig straffällige Jugendliche müssen in Zürich neu etwas länger mit einem Einbürgerungsgesuch warten.

Der SVP war das Gesetz insgesamt zu sanft, weshalb sie das Referendum ergriff. Ihrer Meinung nach müssten die Anforderungen an Aufenthaltsdauer und Sprachniveau erhöht und die Sicherheitsüberprüfung verschärft werden.

(SDA)

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