Potentielle Investorinnen und Investoren bekämen mit der Genehmigung der Richtplananpassung 23 «eine erste, wichtige planerische Grundlage», heisst es in der Mitteilung des Kantons vom Montag. Ihnen stehe es nun frei, Windpärke zu projektieren und dazu die Plan- und Bewilligungsverfahren durchzuführen.
Im Vorfeld habe der Kanton eine «umfassende und transparente Interessenabwägung» durchgeführt. Diese sei vom Bund ausdrücklich gewürdigt worden. Auch die Anwendung des kantonalen Sondernutzungsplans als Leitverfahren sei «im Sinn des Bundes».
Mit Ausnahme des Gebiets «Witöfeli/Steinerriet» in Schänis sowie des Gebiets «Rheinau» in den Gemeinden Bad Ragaz, Mels, Sargans, Vilters-Wangs und Wartau wurden alle 15 Windeignungsgebiete im Richtplan festgeschrieben.
Die Absicht der Regierung, die Verfahren über kantonale und nicht über kommunale Sondernutzungspläne zu regeln, war in der Februarsession 2024 von der SVP bekämpft worden. Alle anderen Fraktionen waren aber für die kantonale Planung und lehnten einen entsprechenden SVP-Vorstoss mit 78 gegen 32 Stimmen bei einer Enthaltung ab.
Die Windenergie soll künftig für die Energieversorgung im Kanton eine wichtige Rolle spielen. Das Ziel ist die Produktion von rund 300 Gigawattstunden Strom bis 2050. Dafür braucht es neun bis zwölf Windparks.