Der Verkauf sei gut angelaufen, teilte das BAZG am Freitag auf Anfrage der Nachrichtenagentur Keystone-SDA mit. Weil aber die wenigsten Schweizerinnen und Schweizer jetzt noch eine Vignette für das laufende Jahr bräuchten, würden die E-Vignetten zur Zeit vor allem an Personen aus dem Ausland verkauft.
Die elektronische Vignette wurde am 1. August eingeführt. Doch bereits 2017 hatte der Bundesrat eine Vernehmlassung durchgeführt. Aufgrund der kontroversen Ergebnisse sprach er sich 2018 für die Einführung einer freiwilligen E-Vignette aus, die parallel zur bisherigen Klebevignette angeboten werden soll.
Im Parlament umstritten war die Art und Weise der Kontrollen der E-Vignette. Schliesslich einigten sich die Räte auf automatisierte Kontrollen mit fixen Anlagen und mobilen Geräten. Diese Kontrollen sollen nicht permanent und flächendeckend stattfinden, sondern risikobezogen und stichprobenartig.
Die E-Vignette hat den Vorteil, dass sie jederzeit und überall gekauft werden kann. Im Gegensatz zur klassischen Klebevignette, die an das Fahrzeug gebunden ist, ist die elektronische Vignette ausserdem mit dem Kontrollschild verknüpft.
Für Fahrzeuge mit Wechselschildern ist ausserdem nur eine einzige elektronische Vignette erforderlich, gegenüber einer pro Fahrzeug mit dem Aufkleber. Fahrzeughalter müssen auch keine Vignette nachkaufen, wenn sie im Laufe des Jahres ein neues Auto kaufen, sofern sie dasselbe Kontrollschild verwenden. Die E-Vignette ist - wie die klassischen Aufkleber - bis Ende Januar 2024 gültig.
(SDA)