Eigentlich sieht es nicht schlecht aus für die Energieversorgung in diesem Winter. Wir haben wohl genug Gas und auch die Stauseen sind besser gefüllt als in anderen Jahren. Doch man weiss ja nie, sagt sich der Bundesrat und präsentiert vorsorglich einen Plan, sollte es doch zu einer schweren Strommangellage kommen.
Konkret will der Bundesrat mit Verboten und Einschränkungen reagieren, deren Ziel ist, die Netzstabilität und damit die Stromversorgung zu gewährleisten – und schlimmere Eingriffe wie Kontingentierungen und Abschaltungen verhindern. Und die Massnahmen, die Wirtschaftsminister Guy Parmelin (63) präsentiert, haben es in sich!
Sie sollen in Eskalationsstufen verhängt werden – je nachdem, wie angespannt die Lage wäre. Wann diese ausgerufen werden, entscheidet der Bund in der konkreten Situation, dies soll aber nur in absolut extremen Mangellagen der Fall sein. Hier der Überblick über die konkreten Massnahmen:
Eskalationsschritt 1: Verbote
- Betrieb mobiler Heizgeräte, ausgenommen in bewohnten Räumen oder an Arbeitsplätzen, welche über keine anderen Heizmöglichkeiten verfügen
- Betrieb von Heizpilzen, Heizstrahlern im Aussenbereich und Sitzheizungen von Sesselliften
- Betrieb mobiler Klimageräte und Ventilatoren ohne betriebliche Notwendigkeit
- Betrieb von Klimaanlagen in Arbeits- oder Wohnräumen ohne betriebliche Notwendigkeit
- Betrieb von Whirlpools, Solarien, Saunas, Infrarotkabinen, Dampfbädern, Massagesesseln und anderen elektrisch betriebenen Wellnessanlagen im privaten Bereich
- Aussenbeleuchtungen von Gebäuden und Gärten sowie von Privatwegen, sofern nicht aus Sicherheitsgründen notwendig
- Beleuchtung von Parkplätzen und Parkhäusern ausserhalb der Öffnungszeiten, ausgenommen Notbeleuchtungen
- Beleuchtung in Räumen, in denen sich keine Personen aufhalten, soweit technisch möglich, ausgenommen Notbeleuchtungen
- Heizung von Räumen mit durchgehend geöffneten Aussentüren
- Elektrische Laubbläser
- Warmwasser in öffentlichen Toilettenanlagen
Eskalationsschritt 1: Einschränkungen
- Waschmaschinen in privaten Haushalten dürfen mit einer Wassertemperatur von maximal 40°C betrieben werden.
- Die gewerbliche Nutzung von Wäschetrocknern, Bügeleisen und Wäschemangeln ist während maximal zwölf Stunden pro Tag erlaubt (ausser für Spitäler, Geburtshäuser, Arztpraxen sowie Alters- und Pflegeheime).
- Werden öffentliche Räumen durch Elektroheizungen und Wärmepumpen geheizt, so höchstens auf 20°C (ausser Wellnessbereiche, Spitäler, etc.).
- Warmhalteauslagen, Teller- oder Tassenwärmer und Wärmeschubladen im Detailhandel dürfen nicht mit Temperaturen von mehr als 65°C betrieben werden.
- Getränkekühler dürfen, ausser für verderbliche Getränke, im Detailhandel nicht mit Temperaturen von unter 9°C betrieben werden.
- Privat und gewerblich genutzte Kühlschränke dürfen nicht unter 6°C gekühlt werden.
- Privat und gewerblich genutzte Kühl- und Gefrierschränke dürfen nicht unter -20°C gekühlt werden.
- Werbeanzeigen mit Beamern oder Bildschirmen sowie Schaufensterbeleuchtungen, Leuchtreklamen und Dekorationsbeleuchtungen dürfen nur zwischen 5 und 23 Uhr in Betrieb sein.
- In nicht genutzten Gebäuden und Stockwerken ist die Heizung auf Frostschutzeinstellung zu stellen oder auszuschalten.
- Umschlagzentren und Lager dürfen auf höchstens 19°C geheizt werden.
Eskalationsschritt 2: Verbote
- Verwendung von Bildschirmen und Beamern zu Werbezwecken
- Schaufensterbeleuchtungen, Leuchtreklamen und Dekorationsbeleuchtungen (ausgenommen Firmenlogos zu Geschäftszeiten)
- Festtags- und andere Dekorationsbeleuchtungen im Aussenbereich
- Betrieb von Wäschetrocknern und Bügeleisen im privaten Bereich
- Betrieb von Mini-Bars in Gästezimmern und Maxi-Bars zur gemeinsamen Nutzung im Gastgewerbe
- Betrieb von Getränkekühlern, ausser für verderbliche Getränke, im Detailhandel und im Gastgewerbe
- Betrieb von Teller- und Tassenwärmern im Detailhandel und im Gastgewerbe
- Betrieb von Rolltreppen und Fahrsteigen, sofern eine andere Zugangsmöglichkeit besteht
Eskalationsschritt 2: Einschränkungen
- Die gewerbliche Nutzung von Wäschetrocknern, Bügeleisen und Wäschemangeln ist während maximal neun Stunden pro Tag erlaubt (ausser Spitäler, Geburtshäuser, Arztpraxen sowie Alters- und Pflegeheime).
- Werden öffentliche Räume durch Elektroheizungen und Wärmepumpen geheizt, so dürfen diese Räume höchstens auf 19°C geheizt werden. Für Gästezimmer des Gastgewerbes gilt eine Temperaturobergrenze von 20°C (Ausnahmen für Spitäler, Geburtshäuser, Arztpraxen etc.)
- Die Raumtemperatur in elektrisch geheizten Schwimmbädern und anderen Wellnessanlagen ist auf maximal 27°C zu begrenzen (ausser Saunas).
- In Gastroküchen ist die Heizung auf die niedrigste Stufe einzustellen oder auszuschalten.
- Umschlagzentren und Lager dürfen auf höchstens 18°C geheizt werden.
- Privat und gewerblich genutzte Kühl- und Gefrierschränke dürfen nicht unter -19°C gekühlt werden.
- Warmhalteauslagen, Teller- oder Tassenwärmer und Wärmeschubladen dürfen im Gastgewerbe nicht mit Temperaturen von mehr als 65°C betrieben werden.
- Wird die Erzeugung von Warmwasser überwiegend durch Einsatz von elektrischer Energie gedeckt, so darf Wasser höchstens auf 60°C erwärmt werden (ausser in Spitälern, Arztpraxen, Alters- und Pflegeheimen, Lebensmittelbetrieben).
- In Diskotheken, Clubs und dergleichen sowie an Tanz- und ähnlichen Veranstaltungen ist die Heizung auf die niedrigste Stufe einzustellen oder ganz auszuschalten.
- Streaming-Dienste müssen die Auflösung ihrer Angebote auf Standard Definition (SD) beschränken.
- Rechenzentren und Serverräume dürfen nicht unter 25°C gekühlt werden.
Eskalationsschritt 3: Verbote
- Betrieb elektrischer Heizungen von Schwimmbädern
- Beleuchtungen von Sportplätzen und -anlagen
- Durchführung von Amateur-Sportveranstaltungen (inkl. E-Sport-Events), sofern hierfür elektrische Energie verbraucht wird
- Nutzung von Waschanlagen für Personenwagen und Nutzfahrzeuge (ausgenommen im Hinblick auf Werkstattarbeiten)
- Discobeleuchtung und Nebelanlagen in Diskotheken, Clubs und dergleichen
- Betrieb von Video-, DVD- und Blu-Ray-Geräten, Spielkonsolen und Gaming-Computern
- Streaming-Dienste zu Unterhaltungszwecken
- Betrieb von künstlich gekühlten Eisflächen im Aussenbereich
- Mining von Kryptowährungen und Hochfrequenzhandel
Eskalationsschritt 3: Einschränkungen
- Die Ladenöffnungszeiten müssen um eine gewisse Anzahl Stunden pro Tag reduziert werden. Das Zeitfenster kann jedes Ladenformat eigenständig bestimmen.
- Kühltruhen müssen ausserhalb der Öffnungszeiten mit Styroporplatten oder Nachtvorhängen abgedeckt werden.
- Die gewerbliche Nutzung von Wäschetrocknern, Bügeleisen und Wäschemangeln ist während maximal acht Stunden pro Tag erlaubt (ausser Spitäler, Geburtshäuser, Arztpraxen sowie Alters- und Pflegeheim).
- Werden Räume durch Elektroheizungen und Wärmepumpen beheizt, so dürfen diese Räume höchstens auf 18°C geheizt werden (ausser in Spitälern, Geburtshäusern, Arztpraxen sowie Alters- und Pflegeheimen).
- Der Betrieb von Whirlpools, Solarien, Saunas, Infrarotkabinen, Dampfbädern, Massagesesseln und weiterer elektrisch betriebener Wellnessanlagen im gewerblichen Bereich ist während maximal sieben Stunden pro Tag erlaubt.
- Die private Nutzung von Elektroautos ist nur für zwingend notwendige Fahrten gestattet (Arbeitsweg, Einkäufe, Arztbesuche, Besuch von religiösen Veranstaltungen, Wahrnehmung von Gerichtsterminen).
Eskalationsschritt 4: Verbote
- Betrieb von Personentransportanlagen zu Freizeitzwecken
- Betrieb von Schneesportanlagen und Beschneiungsanlagen
- Betrieb von Wärme- oder Kälteerzeugungsanlagen für Sportanlagen
- Betrieb von Freizeit- und Vergnügungsparks, Spielhallen, Casinos, Diskotheken und dergleichen
- Durchführung öffentlicher Filmvorführungen
- Öffentliche Aufführung von Kulturveranstaltung (Theater, Oper und Konzerte), sofern dafür elektrische Energie verbraucht wird
- Durchführung von Amateur- und Profi-Sportveranstaltungen (inkl. E-Sport-Events), sofern dafür elektrische Energie verbraucht wird
Parmelin stellte einmal mehr klar, dass es keine Strompolizei geben werde, die flächendeckend Kontrollen durchführen werde. Aber er vertraue auf die Einsicht und Intelligenz der Bürgerinnen und Bürger.
Auf Autobahnen nur noch 100 km/h
Ebenfalls schlägt der Bundesrat vor, dass in einer Strommangellage auch die Geschwindigkeit auf Autobahnen auf 100 km/h beschränkt wird. Dies zum einen, weil die Anzahl Elektroautos stetig steige und damit auch das Stromsparpotential. Zudem werde so auch Mineralöl gespart, welches für Notstromaggregate, Zweistoffanlagen und anderes genutzt werden kann. Und zuletzt müsse auch weniger getankt werden, was wiederum den Stromverbrauch senke.
Als weitergehende Massnahme könnten Kontingente für Grossverbraucher folgen. Dies würde 34'000 Verbraucher mit einem Konsum von über 100 Megawattstunden im Jahr betreffen, die zusammen für etwa die Hälfte des gesamten Schweizer Stromverbrauchs stehen.
Parmelin: «Sparen, sparen, sparen»
Die letzte Massnahme wären nach den Vorschlägen des Bundesrats Abschaltungen von Teilnetzen. Diese sollen einen Netzzusammenbruch des Gesamtnetzes und damit den Blackout verhindern. Ausgenommen von der jeweiligen Abschaltung eines Teilnetzes wären Blaulichtorganisationen und medizinische Grundversorger, soweit dies technisch machbar ist.
Noch sind das alles Vorschläge. Diese gehen jetzt bis 12. Dezember in eine verkürzte Vernehmlassung bei Kantonen, Parteien und Verbänden. Dort wird es sicher zu reden geben. Um solche Massnahmen zu verhindern, gebe es nur drei Maxime, so Parmelin: «Sparen, sparen und sparen.»