Jede fünfte Frau in der Schweiz wurde bereits Opfer sexueller Gewalt, jede zehnte Frau wurde schon einmal vergewaltigt. Zu diesem Ergebnis kam kürzlich eine Umfrage des Meinungsforschungsinstituts gfs.bern im Auftrag von Amnesty Schweiz.
Die Zahlen zeigen aus Sicht der Menschenrechtsorganisation, dass dringender Handlungsbedarf besteht. In einer Petition fordert Amnesty Justizministerin Karin Keller-Sutter (55) unter anderem auf, das Sexualstrafrecht grundlegend zu überarbeiten. Heute gilt rechtlich nur als Vergewaltigung, wenn Gewalt im Spiel ist. Nein zu sagen reicht nicht. Amnesty will das ändern. Für sexuelle Handlungen brauche es eine gegenseitige Zustimmung, so die Forderung der Nichtregierungsorganisation. Die Petition haben bereits über 15'000 Personen unterschrieben.
Schweden hat schon Zustimmungsregelung
Ja ist ein Ja: Genau das ist auch die Botschaft der neuen Kampagne,
die Amnesty heute lanciert hat. «Erst Ja, dann aah» lautet der eingängige Slogan zum Mitstöhnen. Die kurzen Videoclips, die an Open Airs und Festivals über die Grossleinwände flimmern, hat Barbara Miller (49) produziert, die Regisseurin von «Female Pleasure». Der Film, der vergangenes Jahr ins Kino kam, handelt von sexueller Selbstbestimmung der Frauen.
Eine Zustimmungsregelung, wie es Amnesty fordert, ist seit einem Jahr beispielsweise in Schweden in Kraft. Als Vergewaltigung gilt, wenn jemand nicht ausdrücklich zum Sex eingewilligt hat. Die Zustimmung kann dabei auch nonverbal erfolgen.
Die Regelung ist nicht unumstritten. Es stellt sich zum Beispiel die Frage, wie genau eine Einwilligung definiert wird. Kritiker äussern die Befürchtung, dass es zu einer Flut an Falschanschuldigungen kommen könnte.
«Uschuldsvermutung soll nicht abgeschafft werden»
Aus Sicht von Amnesty ist diese Angst unbegründet. «Falschbeschuldigungen führen nicht automatisch zu einer falschen Verurteilung, und sie sind strafbar – das bleibt auch in Zukunft so», sagt Sprecher Beat Gerber. Er betont: «Amnesty fordert weder, dass man Opfern automatisch glauben soll, noch, dass die Unschuldsvermutung abgeschafft werden oder eine Beweislastumkehr stattfinden soll.» Man fordere lediglich, dass mit Opfern von Sexualdelikten respektvoll umgegangen werde.
«Dazu gehört, dass den Betroffenen in erster Linie unvoreingenommen zugehört wird, ihre Aussagen und Vorwürfe gründlich untersucht werden», sagt Gerber. Zudem müsse ihnen die Unterstützung zukommen, auf die sie Anspruch hätten. «Nicht mehr und nicht weniger.»