Der QR-Code soll die schriftlichen Informationen auf der Verpackung oder dem Packungszettel nicht ersetzen, sondern ergänzen. Das schrieb der Urheber der nunmehr von den beiden Räten angenommenen Motion, Marcel Dobler (FDP/SG). Es gelte, die Digitalisierung zur Verbesserung der Patientensicherheit zu nutzen.
Denn so stünden die Packungsinformationen in mehr Sprachen zur Verfügung als nur in den Landessprachen. Wer mit dem Mobiltelefon den QR-Code scannt, wird automatisch auf die Angaben des Medikamentenherstellers im Internet weitergeleitet.
Auch der Bundesrat empfahl den Vorstoss zur Annahme. Die Patientensicherheit werde auch dadurch erhöht, dass sich beispielsweise Personen mit einer Sehbeeinträchtigung via Internet die Informationen vorlesen lassen könnten.
Für die Branche müssten für die Umsetzung angemessene Übergangfristen gelten, gab der Bundesrat zu bedenken. Im Motionstext ist von fünf Jahren die Rede. (SDA)