Erfolg für SVP-Wyssmann
Solothurner Regierung läuft mit Fünf-Millionen-Kauf auf

Das Bundesgericht hat den Entscheid des Solothurner Regierungsrates über den Kauf einer Liegenschaft in der Stadt Solothurn für 5,2 Millionen Franken aufgehoben. Der Regierungsrat muss den Kauf als neue Ausgabe dem Parlament zum Beschluss vorlegen.
Publiziert: 29.01.2025 um 18:09 Uhr
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Aktualisiert: 29.01.2025 um 22:47 Uhr
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Das Bundesgericht hat die Solothurner Regierung gerüffelt.
Foto: zvg Staatskanzlei Solothurn
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SDASchweizerische Depeschenagentur

Sie hiessen die Beschwerde in Stimmrechtssachen von SVP-Nationalrat und Kantonalparteipräsident Rémy Wyssmann weitgehend gut. Der Politiker und Anwalt veröffentlichte am Mittwoch das Urteil des Bundesgerichts.

«Der Kauf war illegal», schrieb Wysmann in einer Medienmitteilung. «Der Regierungsrat hat seine Kompetenzen überschritten.» Er forderte, die Regierung müsse zurücktreten und gehöre abgewählt. Die Solothurnerinnen und Solothurner wählen am kommenden 9. März den Regierungsrat und das Parlament neu.

Ehemalige CS-Liegenschaft für 5,2 Millionen Franken

Wie aus dem Urteil des Bundesgerichts hervorgeht, hatte der Regierungsrat im Juni 2023 eine Liegenschaft der Credit-Suisse in Solothurn für 5,2 Millionen Franken gekauft. Sie befindet sich neben dem Gerichtszentrum Solothurn.

Der Regierungsrat informierte die Öffentlichkeit jedoch nicht über den Kauf. Wyssmann erfuhr davon und verlangte Einsicht ins amtliche Dokument. Der Regierungsrat lenkte an einer Schlichtungsverhandlung letztlich ein und stellte dem Politiker im Dezember 2023 eine Kopie des Beschlusses zu.

Im Rechtsstreit vor Bundesgericht ging es um die Frage, ob es sich beim Kauf der Liegenschaft um eine Anlage und damit um Finanzvermögen handelt - oder um eine Ausgabe und damit um Verwaltungsvermögen.

Die Finanzkompetenz des Regierungsrats für Ausgaben endet bei 250'000 Franken. Über höhere Ausgaben hat das Parlament zu entscheiden.

Kantonsparlament muss entscheiden

Strittig war auch der Grund für den Kauf. Der Regierungsrat argumentierte, die Liegenschaft diene nicht unmittelbar der Erfüllung einer öffentlichen Aufgabe und bilde daher kein Verwaltungsvermögen. Es handle sich um eine strategische Reserve für zusätzliche Büroräume für das Gerichtszentrum, wie aus den Erwägungen des Bundesgerichts hervorgeht.

Für die Lausanner Richter steht indes fest, dass der Kauf eng und klar mit der sich zuspitzenden Raumknappheit im Gerichtszentrum zusammenhängt. Wirtschaftliche Überlegungen, wie sie bei Investitionen des Finanzvermögens massgebend seien, spielten nur eine untergeordnete Rolle.

Daher handle es sich beim Kaufpreis von 5,2 Millionen Franken um eine neue Ausgabe, schrieb das Bundesgericht. Es hob den Beschluss des Regierungsrats auf - und wies die Sache dem Kantonsparlament zu. Das Parlament solle «kompetenzgemäss über die streitige Sache Beschluss» fassen. 

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