Neulenker sind längst ein Politikum – auch weil sie in den letzten Jahren zu viele Unfälle gebaut haben. Heute müssen sie nach erfolgreicher Praxisprüfung zwei teure Weiterbildungskurse besuchen.
Den Führerschein gibt es dabei ohnehin nur auf Bewährung. Und wer Fehler macht, wird happig bestraft. Bei einer mittelschweren oder schweren Verfehlung wird der Ausweis entzogen und die Probezeit um ein Jahr verlängert.
Bei einer zweiten Verfehlung, die zum Entzug führt, verfällt der Ausweis. Die Prüfung muss wiederholt werden, dazu braucht es ein verkehrspsychologisches Gutachten. Zusätzlich gibt es eine Sperre von einem Jahr.
SVP-Nationalrat Oskar Freysinger sah hier Handlungsbedarf. Denn bei der zweiten Widerhandlung ist die Schwere nicht massgebend. Das sei «völlig unverhältnismässig» schrieb er in einem Vorstoss.
Der Walliser Bildungsdirektor gibt auch gleich ein Beispiel ab: «Überschreitet ein Fahrzeugführer die Höchstgeschwindigkeit innerorts um 16 km/h oder ausserorts um 21 km/h, so verfällt der Ausweis auf Probe, sofern der Inhaberin oder dem Inhaber in den vorangehenden zwei Jahren bereits der Ausweis entzogen wurde. Wenn allerdings die Überschreitung lediglich 15 km/h bzw. 20 km/h betragen hätte, wäre der Verstoss nur mit einer Ordnungsbusse geahndet worden!»
Um solche «Härtefälle zu vermeiden» verlangte er im Sommer eine Anpassung des Strassenverkehrsgesetzes. Und siehe da: Verkehrsministerin Doris Leuthard (CVP) sieht es genau so wie der rechte Politiker!
In seiner Antwort schreibt der Bundesrat, er teile sie Auffassung, «dass der Ausweis aus Gründen der Verhältnismässigkeit nur annulliert werden muss, wenn die während der Probezeit begangenen Widerhandlungen an sich oder in ihrer Gesamtheit von einer bestimmten Schwere sind».
Der Bundesrat wird dem Parlament deshalb eine entsprechende Botschaft vorlegen. (vuc)