Bei einem Einsatz zur Wolfsregulation am 16. November erlegte ein Wildhüter in der Bündner Surselva fälschlicherweise drei Luchse. Zwei der Tiere seien Jungluchse gewesen und einer ein ausgewachsener männlicher Luchs, schreibt das Amt für Jagd und Fischerei in einer Mitteilung. Der Wildhüter zeigte sich daraufhin selber an. Das zuständige Amt sprach von einem «Schock». Nach der Selbstanzeige wurde, wie das AJF mitteilt, eine strafrechtliche Untersuchung eingeleitet.
Der Wildhüter sei der festen Überzeugung gewesen, auf drei zum Abschuss freigegebene Jungwölfe zu schiessen, schrieb das Bündner Amt für Jagd und Fischerei (AJF) am Dienstag in der Mitteilung weiter.
Wärmebild zur Aufspürung
Im September waren die drei verbleibenden Wolfswelpen aus einem Wurf von acht Jungtieren zum Abschuss freigegeben worden. Die Tiere wurden mittels Wärmebildtechnik aufgespürt. Auf das in der Jagdordnung festgehaltene Verbot von Wärmebildkameras angesprochen, erklärt Arquint gegenüber Blick: «Der Artikel in der Jagdverordnung beschreibt die Vorgaben für die Ausübung der Jagd durch Jägerinnen und Jäger. Bei der Wolfsregulation handelt es sich nicht um eine Jagd, sondern um eine Aufgabe der Behörden, die durch unsere Wildhüterinnen und Wildhüter ausgeführt wird. Da Wolfsabschüsse in dieser Jahreszeit durch die kantonale Wildhut häufig nachts getätigt werden müssen, ist die Wildhut mit der neusten Technik an Nachtsicht- bzw. Wärmebildgeräten ausgerüstet.» Dies sei somit zulässig gewesen.
«Es macht es sicherlich nicht einfacher, aber ein Wildhüter kann Luchse von Wölfen grundsätzlich auch nachts unterscheiden», sagte der Leiter des AJF, Adrian Arquint auf Anfrage der Nachrichtenagentur Keystone-SDA. Die Wildhüter seien für diesen Umstand gut ausgerüstet und geschult. Aus Sicht des Amtes handelt es sich um einen Einzelfall, der nun im Detail und im Rahmen des Strafprozesses aufgearbeitet werden muss.
Gang an die Öffentlichkeit
«Es war wirklich ein grosser Fehler, den wir ausserordentlich bedauern», so Arquint weiter. «Dennoch müssen wir nun dafür geradestehen.» Dem Amt sei bewusst, dass so etwas nicht vorkommen dürfe. Der betroffene Wildhüter wurde vorerst von der Jagd auf Wölfe ausgeschlossen.
Es sei von Anfang an klar gewesen, dass der Vorfall in der Öffentlichkeit kommuniziert werde. «Die Aufarbeitung des Vorfalls vor Ort, der Entscheid über die in diesem Sonderfall zu treffenden Sofortmassnahmen sowie insbesondere auch die interne sowie auch externe Kommunikation hat aber ein paar Tage Zeit in Anspruch genommen», erklärt Amtsleiter Arquint die mehrtägige Dauer zwischen dem Vorfall und der Kommunikation.
Auf die Frage, wieso der Irrtum nicht nach dem ersten Luchs bemerkt wurde, sagte Aqrquint: «Es ist nicht unüblich, dass gleichzeitig mehrere Wölfe eines Wolfsrudels erlegt werden, bevor man auf den Anschuss geht. Der Schütze hat die Tiere als Wölfe angesprochen. Somit war für ihn klar, dass alle drei Tiere der entdeckten Gruppe erlegt werden dürfen und er hat im Auftrag des Kantons die Regulierung vollzogen.»
Geschützte Art getötet
Der Eurasische Luchs ist bundesrechtlich geschützt und gilt als Art von sehr hoher nationaler Priorität, heisst es in der Mitteilung. Mindestens sieben Luchsreproduktionen konnten im Sommer im Kanton Graubünden bestätigt werden. Wie das Amt mitteilt, können bereits wenige Ausfälle den Bestand beeinträchtigen.
Das Bundesamt für Umwelt prüfe nun, ob der Schaden an der Population durch eine einmalige «Einbringung einer vergleichbaren Anzahl Luchse aus einer fremden Population» kompensiert werden soll.