Vorwurf der Urkundenfälschung
Bezirksgericht spricht Ex-Herzchirurgen des Unispitals Zürich frei

Vor Gericht bestritt der ehemalige Leiter der Herzchirurgie am Freitagmorgen den Vorwurf der Urkundenfälschung. Er soll in einem Operationsbericht unwahre Angaben gemacht haben. Jetzt hat ihn das Bezirksgericht Zürich freigesprochen.
Publiziert: 19.04.2024 um 09:43 Uhr
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Aktualisiert: 19.04.2024 um 11:28 Uhr
Am Bezirksgericht Zürich muss sich am Freitag der ehemalige Leiter der Herzchirurgie des Unispitals verantworten. Ihm wird Urkundenfälschung vorgeworfen. (Archivbild)
Foto: ENNIO LEANZA

Das Bezirksgericht Zürich hat den Ex-Herzchirurgen des Unispitals Zürich freigesprochen. Der Vorwurf der Urkundenfälschung sei nicht erstellt, sagte die Richterin am Freitag. 

Der Vorwurf gegen den 67-Jährigen lautete auf Urkundenfälschung im Amt. Im Operationsbericht soll er falsche Angaben zurzeit und einem weiteren Operateur gemacht haben. Die Staatsanwaltschaft forderte eine bedingte Geldstrafe und eine Busse. 

Das Gericht folgte somit dem Antrag des Verteidigers. Dies geschah «schnell und klar», wie die Richterin ausführte. Ein Vorsatz könne dem Beschuldigten nicht nachgewiesen werden. Die Beschreibung des Beschuldigten der damaligen Verhältnisse deckten sich mit der Aktenlage. Er habe keinen Vorteil aus den falschen Angaben gezogen, sagte die Richterin. «Im Gegenteil, sie versuchten unter erschwerten Bedingungen, die Herzklinik dorthin zu führen, wo sie hingehört.» 

Chirurg bekommt 5000 Franken

Kritik an der Untersuchungsführung konnte die Richterin teilweise nachvollziehen. Aber die Staatsanwaltschaft müsse solchen Hinweisen nachgehen und diese untersuchen. Immerhin sei der Vorwurf der fahrlässigen Tötung im Raum gestanden. Die Untersuchung führte die Staatsanwaltschaft, die für schwere Gewaltverbrechen zuständig ist.

5000 Franken sprach das Gericht dem Beschuldigten für die Anwaltskosten zu. Weitere Genugtuungsansprüche wies es ab. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig und kann ans Obergericht weitergezogen werden. (SDA)

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