Für Bundesanwalt Michael Lauber (53) reiht sich Pleite an Pleite. Das Bundesstrafgericht hat eine Beschwerde des obersten Schweizer Ermittlers abgeschmettert gegen den Entscheid, dass er in zwei wichtigen Fifa-Verfahren in den Ausstand treten muss.
Der Beschluss der Strafrichter ist für Lauber peinlich: Sie gehen nicht einmal inhaltlich auf seine Beschwerde ein, sondern weisen sie ganz grundsätzlich ab. Ein Revisionsgesuch, wie er eines stellte, sei in solchen Fällen gar nicht zulässig, so der Entscheid des Gerichts. Das sei nur bei rechtskräftigen Sachurteilen erlaubt, weisen die Richter den Bundesanwalt zurecht.
Beschwerde ist gar nicht zulässig
Lauber hatte gefordert, dass Bundesstrafrichter Giorgio Bomio (60) selbst in den Ausstand treten muss. SP-Nationalrat Claude Janiak hatte ihm nämlich gesteckt, dass Bomio am Rande des SP-Fraktionsausflugs im Juni über Lauber gelästert hatte. Die Zustände in der Bundesanwaltschaft seien «unhaltbar», und der Bundesanwalt sei «nicht wiederwählbar», soll er gesagt haben. Für einen unparteiischen Richter eine problematische Aussage.
Das Gericht ging auf diese Forderung nicht ein, weil die Beschwerde formell gar nicht zulässig ist. Lauber hatte zudem gefordert, dass der Ausstands-Beschluss gegen ihn aufgehoben oder die Sache zumindest noch einmal neu beurteilt wird. Auch dieser Antrag ist nun hinfällig. Lauber kann den Entscheid nun noch vor Bundesgericht ziehen.
Lauber könnte befangen sein
Gegen Lauber läuft derzeit ein Disziplinarverfahren der Aufsichtsbehörde über die Bundesanwaltschaft. Grund sind nicht protokollierte Geheimgespräche mit Fifa-Boss Gianni Infantino (49). Diese waren auch Grundlage für die Ausstandsbegehren gegen Lauber. Weil er nicht nachweisen kann, worum es bei diesen Treffen tatsächlich ging, besteht beim obersten Ermittler die Gefahr, dass er befangen sein könnte.
Laubers mögliche Befangenheit gefährdet den gesamten Fifa-Untersuchungskomplex der Bundesanwaltschaft. Wichtige Verfahren drohen deswegen zu verjähren.