Mehr Prämienverbilligungen
Ständerat lenkt im Prämienstreit ein

Der Ständerat hat am Dienstag über einen Gegenvorschlag zur Prämienentlastungs-Initiative der SP debattiert. Man einigte sich auf einen Kompromiss, der deutlich weniger weit geht als der Vorschlag des Nationalrats.
Publiziert: 30.05.2023 um 19:37 Uhr
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Aktualisiert: 05.06.2024 um 11:20 Uhr
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Der Ständerat hat am Dienstag einem Gegenvorschlag zur Prämienentlastungs-Initiative zugestimmt.
Foto: CHRISTIAN BEUTLER

Der Ständerat sucht beim Ausbau der Prämienverbilligungen den Kompromiss. Er hat am Dienstag über einen Gegenvorschlag zur Prämienentlastungs-Initiative der SP beraten.

Dabei zeigte er sich einverstanden mit Vorgaben für die Kantone, wie viel Geld sie mindestens für die Prämienverbilligung aufwenden müssen. Doch der Ständerat will weniger weit gehen als Bundesrat und Nationalrat.

Die kleine Kammer trat mit 26 zu 16 Stimmen auf einen Vorschlag ihrer Kommission für Gesundheit und soziale Sicherheit (SGK) ein. Noch in der Wintersession hatte es der Ständerat abgelehnt, auf das Geschäft einzutreten.

Vor allem die Mitte-Partei schwenkte um: Nur zwei von 14 Mitgliedern der Partei im Ständerat votierten für Nichteintreten - gemeinsam mit den Vertretern der SVP. Die FDP war in der Sache gespalten.

Nationalrat möchte am grosszügigsten sein

Die von der Kommission erarbeitete Vorlage sieht vor, dass die Kantone neu einen Mindestbetrag von 3,5 bis 7,5 Prozent der Kosten der obligatorischen Grundversicherung für die Prämienverbilligung einsetzen müssen. Der Bundesrat will die Schwelle bei 5 bis 7,5 Prozent setzen.

Mit der Variante der SGK entstünden den Kantonen Mehrkosten von rund 356 Millionen Franken. Beim Vorschlag des Bundesrates wären es 493 Millionen Franken. Der Nationalrat möchte über zwei Milliarden Franken von Bund und Kantonen ausgeben.

Bedenken der Finanzdirektoren

Der Obwaldner Mitte-Ständerat Erich Ettlin warnte, ohne Gegenvorschlag steige die Wahrscheinlichkeit einer Annahme der Initiative. Doch diese wäre nicht finanzierbar.

Hannes Germann (SVP/SH) warb dagegen dafür, einen Gegenvorschlag gar nicht erst zu diskutieren. Seit dem ersten Entscheid der kleinen Kammer habe sich nichts geändert. Die Bedenken vonseiten der kantonalen Finanzdirektoren seien gross. Höhere Beiträge an die Prämienverbilligungen führten zum Wegfall von Sparanreizen und dürften das Kostenwachstum weiter befeuern.

Hans Stöckli (SP/BE) rief dagegen in Erinnerung, die Prämienverbilligungen seien eingeführt worden, um die negativen Effekte der Kopfprämien abzufedern. Es sei beschämend, wenn sich die Kantone hier aus der Verantwortung ziehen wollten. Zehn von ihnen hätten in den letzten Jahren ihre Beiträge gekürzt.

Grosse Unterschiede zwischen Kantonen

Auch Gesundheitsminister Alain Berset sagte, die heutige Situation entspreche nicht dem, was man 2008 im Rahmen des Finanzausgleichs beschlossen habe. Die ursprüngliche Idee sei gewesen, dass Bund und Kantone je rund die Hälfte an die Prämienverbilligungen beitrügen. Doch in einem Kanton betrage der Bundesanteil gegenwärtig 85 Prozent, in einem anderen 70 Prozent. Gebe es keinen Gegenvorschlag, fehle es im Abstimmungskampf an Argumenten.

Die Prämienentlastungs-Initiative der SP verlangt, dass Versicherte höchstens zehn Prozent ihres verfügbaren Einkommens für die Krankenkassenprämien ausgeben müssen. Wird diese Grenze überschritten, müssten Bund und Kantone mit Prämienverbilligungen einspringen – der Bund zu mindestens zwei Dritteln. Mit der Initiative selbst befasste sich der Ständerat noch nicht.

Weil sich die beiden Kammern nicht einig sind, muss nun erneut der Nationalrat über den Gegenvorschlag beraten. (SDA/lha)

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