Diesen Ärger kennen viele: Man sitzt im Terminal am Flughafen und wartet darauf, die Maschine zu betreten. Man wartet. Und wartet. Verspätung. Dann liest man auf einem Bildschirm, dass der Flug annulliert wurde.
Damit endet der Hürdenlauf aber nicht etwa, nein, es geht noch weiter. Hat man sich die falsche Airline ausgesucht, muss man sich im schlimmsten Fall gefühlt jeden Rappen Entschädigung vor Gericht erstreiten.
Diesen Ärger kennt laut der «Aargauer Zeitung» auch alt Bundesrat Moritz Leuenberger (SP). Letzten Juli wollte der ehemalige Verkehrsminister von Toulouse in Frankreich nach Basel fliegen. «Zuerst hiess es, es gäbe eine Verspätung», sagte er der Zeitung. Erst nach langem Warten sei klar geworden, dass der Flug nach Basel annulliert worden sei. Es hätte keinerlei Assistenz von Easyjet gegeben.
Bei seiner Klage geht es ums Prinzip
Laut europäischem Flugrecht hätte der Ex-Minister nun Anrecht auf eine Entschädigung von 250 Franken. Von diesem von Easyjet zugesicherten Geld hat Leuenberger aber bisher nichts gesehen.
Die Angelegenheit landet nun vor dem Friedensrichter in Zürich. Leuenberger geht es dabei allerdings nicht ums Geld: «Wenn alle Geprellten nachgeben, wird dieses unanständige Verhalten zum systematischen Geschäftsmodell», sagte er der «Aargauer Zeitung». Easyjet solle sich an Verträge und Zusagen halten, da dürfe man nicht lockerlassen. (wif)