Engpässe bei Intensivbetten
Triage-Regeln werden angepasst

Die hohen Corona-Fallzahlen bringen viele Spitäler an die Belastungsgrenze. Nun hat die Akademie der Wissenschaften ihre Triage-Richtlinien angepasst. Ausschlaggebend ist die Kurzzeitprognose.
Publiziert: 05.11.2020 um 13:12 Uhr
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Aktualisiert: 09.11.2020 um 20:54 Uhr
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Virginie Masserey vom Bundesamt für Gesundheit warnt, dass die Kapazitätsgrenze bei den Intensivplätzen schon bald überschritten werden könnte.
Foto: Keystone

Die Corona-Fallzahlen steigen an, und der Platz in den Spitälern wird knapp. Im Hinblick auf sich abzeichnende Engpässe auf Intensivstationen hat die Schweizerische Akademie der Medizinischen Wissenschaften (SAMW) ihre Richtlinien zur Patienten-Triage vom März angepasst.

Sie nahm Erkenntnisse aus der ersten Welle der Covid-19-Pandemie auf. Eine wichtige Änderung der im März verabschiedeten Richtlinien betrifft die vom Bund unterdessen geschaffene Koordinationsstelle für die Bettenbelegung in den Spitälern.

Alter kein Kriterium

Die Koordinationsstelle solle aufgrund ihrer Lagebeurteilung auch festlegen, ab wann die Triage-Richtlinien für die Aufnahme in Intensivstationen angewendet werden, regt die SAMW an. Das würde sicherstellen, dass sämtliche Ressourcen ausgeschöpft sind, bevor einzelne Spitäler eine Triage vornehmen müssen.

Das Alter an und für sich bleibt gemäss den neuen Richtlinien kein Triage-Kriterium, wie die Akademie weiter schreibt. Auch Demenz oder eine Behinderung sollen die Auswahl nicht beeinflussen.

Neunstufige Bewertungsskala

Solche Faktoren bilden allerdings ein Indiz für den Allgemeinzustand einer Patientin oder eines Patienten. Zur besseren Beurteilung des Allgemeinzustands zieht die SAMW neu die Fragilität bei. Zur Beurteilung der Gebrechlichkeit gibt es eine bereits vorhandene und validierte neunstufige Bewertungsskala, die zusätzlich angewendet werden kann. Die Skala reicht von «sehr fit» bis «todkrank» mit einer Lebenserwartung unter sechs Monaten.

Im weiteren nahm die Akademie aufgrund von Rückmeldungen diverser Fachorganisationen zusätzliche Punkte in die Richtlinien auf. Aufgrund der ergriffenen Massnahmen kamen die SAMW-Richtlinien in der ersten Welle der Pandemie im Frühling nicht zur Anwendung.

Kein Unterscheiden zwischen Corona- und anderen Patienten

Vorrangig bleibt der Patientenwille. Bereits rationierte Ressourcen sollten nicht für Patienten eingesetzt werden, welche die entsprechende Behandlung nicht wünschen. Zwischen Covd-19-Erkrankten und anderen Patienten gibt es keinen Unterschied.

Ausschlaggebendes Aufnahmekriterium ist die Kurzzeitprognose. Höchste Priorität haben Patienten, deren Prognose mit Intensivbehandlung gut, ohne jedoch ungünstig ist.

Ziel ist die Minimierung von Todesfällen. Daraus folgt, dass das medizinische Personal geschützt werden muss, denn ohne dessen Einsatz sterben noch mehr Menschen. Zum Personalschutz gehört auch der Schutz vor Überlastung. (SDA/gbl)

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