Energie
Parlament schafft gesetzliche Basis für thermische Stromreserve

Die Schweiz soll für Energie-Mangellagen besser gerüstet sein. Nach dem Nationalrat will auch der Ständerat eine thermische Stromreserve mit dem möglichen Betrieb von Gaskraftwerken und Notstromgruppen gesetzlich verankern.
Publiziert: 05.03.2025 um 12:00 Uhr
|
Aktualisiert: 07.03.2025 um 15:45 Uhr
Beat Rieder, Präsident der Umwelt-, Raumplanungs- und Energiekommission des Ständerats (Urek-S), wies auf die Wichtigkeit einer gesetzlichen Basis für eine thermische Stromreserve hin.
Foto: ALESSANDRO DELLA VALLE
sda-logo_g.jpeg
SDASchweizerische Depeschenagentur

Die kleine Kammer hat am Mittwoch entsprechende Änderungen des Stromversorgungsgesetzes, des CO2-Gesetzes und des Energiegesetzes in der Gesamtabstimmung einstimmig angenommen. Die heute per Notrecht in der bis Ende 2026 geltenden Winterreserveverordnung verankerten Regeln werden damit auf eine gesetzliche Basis gestellt.

Die Vorlage regelt den Einsatz einer thermischen Reserve. Diese besteht aus Reservekraftwerken, die mit Öl und Gas betrieben werden können, gepoolten Notstromgruppen und Wärme-Kraft-Kopplungs-Anlagen (WKK-Anlagen). Die Wasserkraftreserve ist bereits mit der Verabschiedung des Energie-Mantelerlasses gesetzlich verankert worden.

Weil der Ständerat einige Änderungen beschloss, geht das Geschäft zurück an den Nationalrat.

Fehler gefunden? Jetzt melden
Was sagst du dazu?