Beat Rieder, Präsident der Umwelt-, Raumplanungs- und Energiekommission des Ständerats (Urek-S), wies auf die Wichtigkeit einer gesetzlichen Basis für eine thermische Stromreserve hin.
Foto: ALESSANDRO DELLA VALLE
SDASchweizerische Depeschenagentur
Die kleine Kammer hat am Mittwoch entsprechende Änderungen des Stromversorgungsgesetzes, des CO2-Gesetzes und des Energiegesetzes in der Gesamtabstimmung einstimmig angenommen. Die heute per Notrecht in der bis Ende 2026 geltenden Winterreserveverordnung verankerten Regeln werden damit auf eine gesetzliche Basis gestellt.
Die Vorlage regelt den Einsatz einer thermischen Reserve. Diese besteht aus Reservekraftwerken, die mit Öl und Gas betrieben werden können, gepoolten Notstromgruppen und Wärme-Kraft-Kopplungs-Anlagen (WKK-Anlagen). Die Wasserkraftreserve ist bereits mit der Verabschiedung des Energie-Mantelerlasses gesetzlich verankert worden.
Weil der Ständerat einige Änderungen beschloss, geht das Geschäft zurück an den Nationalrat.