Laut einer seit dem 1. November 2017 geltenden, neuen Rechtsvorschrift - im Fachjargon SOS-Verordnung genannt - «werden die Mitgliedstaaten verpflichtet, ihre zwischenstaatlichen Energieabkommen mit Drittstaaten vor deren Abschluss der Kommission vorzulegen», schreibt die Behörde in Brüssel auf ihrer Webseite zur SOS-Verordnung. Dabei müssten die Mitgliedstaaten «die Stellungnahme der Kommission in allen Punkten berücksichtigen».
Mit dieser obligatorischen Vorab-Prüfung will die EU-Kommission sicherstellen, dass «zwischenstaatliche Energieabkommen die Versorgungssicherheit der EU und das Funktionieren des Binnenmarkts nicht gefährden», heisst es weiter.
Sollte ein Mitgliedstaat ein Abkommen unterzeichnen, das nicht mit dem EU-Recht vereinbar ist, hat die Kommission die Möglichkeit, ein Vertragsverletzungsverfahren gegen diesen Staat einzuleiten.
Diese Vorab-Prüfung dürfte auch für das künftige Abkommen zwischen der Schweiz und Deutschland von Bedeutung sein, da die EU-Kommission klare Regeln für Solidaritätsabkommen vorgegeben hat - etwa wann ein Staat Anspruch auf Hilfe von anderen Ländern hat und wie in einem solchen Fall vorzugehen ist.
Ist es einem Land nicht mehr möglich, seine «geschützten Kunden» wie Haushalte oder Spitäler zu versorgen, kann es Hilfe von anderen Staaten beanspruchen.
Das kann laut den Vorgaben der EU-Kommission so weit gehen, dass die «helfenden» Staaten für ihre eigenen «nicht-geschützten» Kunden die Versorgung mit Gas einschränken müssen - zu Gunsten der «geschützten Kunden» in jenem Land, das um Hilfe gebeten hat.
Energieministerin Simonetta Sommaruga, Wirtschaftsminister Guy Parmelin und der deutsche Vizekanzler und Wirtschaftsminister Robert Habeck hatten am World Economic Forum (WEF) Mitte Mai in Davos angekündigt, ein Solidaritätsabkommen zu Gas auszuhandeln zu wollen.
Zurzeit laufen auch Gespräche mit Frankreich und Italien, wie das Eidgenössische Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (Uvek) am Mittwoch schrieb.
(SDA)