Energie
Bundesrat erlässt neue Regeln für AKW-Stilllegungsfonds

Der Bundesrat will das Risiko mindern, dass dereinst die Steuerzahler für die Stilllegung der Atomkraftwerke aufkommen müssen. Er hat deshalb neue Regeln für den Stilllegungs- und den Entsorgungsfonds beschlossen. Die AKW-Betreiber drohen mit Beschwerden.
Publiziert: 08.10.2015 um 12:01 Uhr
|
Aktualisiert: 05.10.2018 um 00:54 Uhr

Die Stilllegung der AKW in den kommenden Jahrzehnten werde mit hohen Kosten verbunden sein, sagte Walter Steinmann, Direktor des Bundesamtes für Energie (BFE), am Donnerstag vor den Medien in Bern. Tragen müssen diese die AKW-Betreiber: Sie zahlen Gelder in einen Stilllegungs- und Entsorgungsfonds ein.

Doch die Renditen sind gesunken, die Kosten voraussichtlich höher als ursprünglich erwartet. Sollten die AKW-Betreiber ihren Verpflichtungen nicht nachkommen können, müsste der Bund einspringen. Der Bundesrat habe die Risiken frühzeitig identifiziert und Massnahmen ergriffen, sagte Steinmann.

In einem ersten Schritt passte der Bundesrat die Berechnungsgrundlagen für die jährlichen Beiträge an und führte einen Sicherheitszuschlag ein. Diese Änderungen sind bereits seit Jahresbeginn in Kraft, doch haben AKW-Betreiber die höheren Beiträge vor dem Bundesverwaltungsgericht angefochten. Das Gericht hat noch nicht entschieden.

Weitere Rechtshändel könnten folgen: Dieses Risiko bestehe, wenn der Bund die AKW-Betreiber «draussen lasse», sagte deren Vertreter Kurt Rohrbach, Präsident des Verbands Schweizerischer Elektrizitätsunternehmen (VSE) und Vizepräsident der Verwaltungskommission der Fonds, vor den Medien.

Er reagiert damit auf den zweiten Schritt, mit dem der Bundesrat den Einfluss der AKW-Betreiber auf die Führung der Fonds beschränkt. Trotz der Kritik der Atombranche in der Vernehmlassung hat der Bundesrat beschlossen, die Fonds neu zu organisieren und die Regeln auf den 1. Januar 2016 in Kraft gesetzt.

Mit dieser zweiten Revision der Stilllegungs- und Entsorgungsfondsverordnung (SEFV) erhält der Bund mehr Einfluss. Konkret werden die personellen Verflechtungen zwischen Aufsichtsbehörde und Fondsgremien aufgelöst und die Aufsicht über die Fonds gestärkt. Die heutige Organisation verstosse gegen grundlegend Regeln der Good Governance, stellte Steinmann fest.

Das Energiedepartement (UVEK) erlässt das Reglement über die Organisation der Fonds sowie die Grundsätze und Ziele der Vermögensanlage. Es macht zudem Vorgaben zur Erstellung der Kostenstudien, mit welchen die Betreiber alle fünf Jahre die voraussichtliche Höhe der Kosten berechnen. Und es legt am Ende jeweils die voraussichtliche Höhe der Stilllegungs- und Entsorgungskosten fest.

Neu kann das UVEK auch im Einvernehmen mit dem Finanzdepartement und dem Wirtschaftsdepartement bei wesentlichen Änderungen der Rahmenbedingungen die Anlagerendite, Teuerungsrate und den Sicherheitszuschlag ändern. Der Bundesrat und das UVEK erhielten damit griffige Steuerungsinstrumente zur Korrektur von Fehlentwicklungen bei der Führung und Verwaltung der Fonds, schreibt der Bundesrat.

Aus Sicht der Betreiber dagegen hat das UVEK damit zu viel Einfluss, wie Rohrbach sagte. Die bisherige Governance habe funktioniert, die Fonds seien auf Kurs. Es gebe keinen Handlungsbedarf für «politisch motivierte Eingriffe».

Die Fonds-Mittel gehörten schliesslich den AKW-Betreibern, argumentierte Rohrbach. Also sollten die Betreiber auch über deren Verwaltung entscheiden können. Ob und wann die Betreiber rechtliche Schritte einleiten, hängt laut dem Branchen-Vertreter von den konkreten Entscheiden ab, die das UVEK fällen wird.

Die Betreiber gehen davon aus, dass die Stilllegung und Entsorgung insgesamt rund 21 Milliarden Franken kosten wird. Dies ergab die Kostenstudie 2011. Davon sollen rund 11,5 Milliarden Franken über die Fonds bezahlt werden, der Rest sind direkt von den Betreibern zu bezahlende Kosten. Das Fonds-Vermögen per Ende 2014 betrug 6,1 Milliarden Franken. Der fehlende Betrag werde in den kommenden Jahren einbezahlt und erwirtschaftet, sagte Rohrbach.

Die Kostenstudie 2016 ist bereits in Arbeit. Sie soll dank neuer Vorgaben transparenter und nachvollziehbarer werden, wie Steinmann erklärte. So soll etwa ausgewiesen werden, wie sich unterschiedlich lange Betriebszeiten (50 und 60 Jahre) auswirken würden. Auch sollen die Kosten für eine Stilllegung mit und ohne Entfernung sämtlicher Anlagen ausgewiesen werden. Ferner sollen Risiken wie rechtliche Verzögerungen berücksichtigt werden.

Atomkritischen Organisationen wie der Schweizerischen Energie-Stiftung (SES) geht das nicht weit genug. Die Kosten würden noch immer auf der Basis von Schönwetterszenarien berechnet, schreibt die SES in einer Mitteilung. Am Ende werde der Steuerzahler zur Kasse gebeten.

Fehler gefunden? Jetzt melden