Ende der automatischen Schlafpauschale
Parlament spart endlich bei sich selber

Die staatspolitische Kommission des Ständerats beschliesst Kürzungen bei den Spesen der Bundesparlamentarier. So soll die Übernachtung in Bern nicht mehr pauschal ausgeschüttet und die Überbrückungshilfe für abgewählte Politiker neu beurteilt werden.
Publiziert: 20.04.2018 um 20:35 Uhr
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Aktualisiert: 14.09.2018 um 20:55 Uhr
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Die staatspolitische Kommission des Ständerats beschliesst, gewisse Entschädigungen von Parlamentariern zu kürzen.
Foto: Keystone
Julien Duc

Sparen ist die neue Lieblingsbeschäftigung des Parlaments: IV-Bezüger, arme AHV-Rentner und Flüchtlinge sollen mit weniger Geld auskommen. Jetzt aber sparen die Parlamentarier für einmal auch bei sich selbst. Böse Zungen behaupten, damit sie besser schlafen können.

Allerdings: Das nicht mehr generell auf Kosten der Steuerzahler. Die Staatspolitische Kommission des Ständerats (SPK) setzt nämlich bei gewissen Spesen den Rotstift an. Folgende zwei Kürzungen hat sie am Freitag beschlossen.

Keine Schlafpauschale mehr

Die Übernachtungsentschädigung wird nicht mehr pauschal ausbezahlt, sondern nur, wenn die Politiker auch in Bern übernachten. Heute erhält jeder Parlamentarier pro Nacht zwischen zwei Sitzungstagen 180 Franken. Neu sollte jede Parlamentarierin und jeder Parlamentarier nun vorweisen, dass er zwischen zwei Sitzungstagen extern übernachtet.

Der Vorschlag stammt von Ständerat Joachim Eder (66, ZG). Die Regelung, den Parlamentsmitgliedern Übernachtungsgelder auszuzahlen, wenn gar keine externen Kosten anfallen, sei stossend und darf nicht länger aufrechterhalten werden, begründet der FDPler seinen Vorstoss. So sieht es auch SPK-Präsidentin Pascale Bruderer (40, AG): «Damit beseitigen wir einen stossenden Automatismus.»

Die SPK setzt bei der Umsetzung allerdings auf die unbürokratische Selbstdeklaration. Ein Parlamentarier kann also, ohne einen Beleg vorweisen zu müssen, die Schlafpauschale von 180 Franken verlangen. Man appelliert also an seine Ehrlichkeit.

Überbrückungshilfe wird überprüft

Daneben setzt die SPK den Rotstift auch bei der Überbrückungshilfe an. Werden Parlamentarierinnen und Parlamentarier abgewählt und finden sie nicht gleich wieder einen Job, können sie eine Überbrückungshilfe beantragen. 2016 beispielsweise wurde dafür 170 000 Franken budgetiert. Natalie Rickli (41, ZH) ist dies ein Dorn im Auge.

Sie verstehe nicht, wieso abgewählte Bundespolitiker Anspruch auf eine Überbrückungshilfe haben sollen, wenn sie wie alle anderen Arbeitnehmer die Möglichkeit haben, Arbeitslosenentschädigung zu beziehen, begründet die SVP-Nationalrätin ihre parlamentarische Initiative.

Ob abgeschafft, ist noch offen

Die Mehrheit der ständerätlichen Kommission findet es wichtig, das Thema grundsätzlich zu diskutieren. Ob die Überbrückungshilfe aber ganz abgeschafft oder lediglich die Voraussetzungen angepasst werden sollen – die Höhe der Entschädigung oder unter welchen Umstände sie gewährt wird –, ist dabei vollkommen offen. Das muss nun die Schwesterkommission des Nationalrats beurteilen.

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