Unterhändler von Europaparlament und EU-Staaten einigten sich am Dienstag in Brüssel darauf, dass bestimmte Handlungen als Straftaten definiert werden müssen. Dazu zählt etwa der Handel mit sanktionierten Waren in ein betroffenes Land oder wenn man sanktionierten Personen dabei hilft, das Reiseverbot in die EU zu umgehen.
Ausserdem soll bestraft werden, wer verbotene Finanzdienstleistungen bereitstellt oder verschleiert, dass Vermögen einer sanktionierten Person gehört. Auch die Anstiftung und Beihilfe dazu soll geahndet werden.
Unternehmen sollen unter bestimmten Umständen für solche Taten ebenfalls zur Verantwortung gezogen werden können. Das Europaparlament und die EU-Staaten müssen dem Vorhaben noch zustimmen.
Diese geplanten Regelungen hätten besondere Bedeutung im Zusammenhang mit dem russischen Angriffskrieg gegen die Ukraine, hiess es. Die EU-Staaten bereiten derzeit ein neues Sanktionspaket gegen Russland vor. (SDA)