Die kleine Kammer war dem Nationalrat letzte Woche einen Schritt entgegengekommen. Ihr Vorschlag sieht vor, die Beiträge für den Nationalen Finanzausgleich (NFA) zu senken - aber weniger stark als der Nationalrat.
Der Grundbeitrag für den Ressourcenausgleich soll insgesamt um 165 Millionen Franken pro Jahr gesenkt werden. Der Bund wird dadurch um 98 Millionen, die Geberkantone um 67 Millionen Franken entlastet.
Die kleine Kammer war dem Nationalrat letzte Woche einen Schritt entgegengekommen. Ihr Vorschlag sieht vor, die Beiträge für den Nationalen Finanzausgleich (NFA) zu senken - aber weniger stark als der Nationalrat.
Der Grundbeitrag für den Ressourcenausgleich soll insgesamt um 165 Millionen Franken pro Jahr gesenkt werden. Der Bund wird dadurch um 98 Millionen Franken entlastet, die Geberkantone um 67 Millionen Franken.
Der Kompromiss stammt ursprünglich von der Konferenz der Kantonsregierungen (KdK). Angesichts der verhärteten Fronten zwischen Geber- und Nehmerkantonen war der KdK daran gelegen, eine einvernehmliche Lösung zu finden. Dem Kompromiss zum Durchbruch verhalfen die Geberkantone Waadt und Basel-Stadt.
Der Nationalrat nahm den Vorschlag nun am Montag im zweiten Anlauf an - wenn auch zähneknirschend und gegen den Willen der Kommissionsmehrheit. Redner aus allen Lagern monierten, die Solidarität der Geberkantone werde überstrapaziert. Befürworter appellierten an den Rat, Vernunft walten zu lassen und das föderale Instrument nicht weiter zu beschädigen. Das Geschäft ist nun bereit für die Schlussabstimmung.
Mit dem Einlenken des Nationalrates findet das Seilziehen um die NFA-Beiträge ein vorläufiges Ende. Ausgelöst hatte die Debatte der letzte Wirksamkeitsbericht zum Finanzausgleich.
Der Bericht war zum Schluss gekommen, die Empfängerkantone könnten auch mit reduzierten Beiträgen das im Gesetz vorgeschriebene Ziel erreichen. Dieses besagt, dass sich die finanziellen Ressourcen eines Kantons auf mindestens 85 Prozent des schweizerischen Durchschnitts belaufen sollen.
Nach dem Willen des Bundesrates sollte deshalb der Grundbeitrag für die Jahre 2016-2019 um insgesamt 330 Millionen Franken gekürzt werden. Unterstützung erhielt die Landesregierung vom Nationalrat, der ebenfalls für eine Entlastung der Geberkantone und des Bundes plädierte.
Stets gegen eine Senkung der NFA-Beiträge hatte sich der Ständerat ausgesprochen. Die 85 Prozent seien ein Richtwert, nicht ein Ziel, lautete der Tenor. Das Hauptziel, nämlich Disparitäten abzubauen, sei nach wie vor nicht erreicht.
Keine Änderung wollte der Bundesrat beim zweiten Ausgleichsgefäss, dem Lastenausgleich. Dieser kommt für geografisch-topografische und soziodemografische Sonderlasten auf. Mehrere Anträge, die beim Ressourcenausgleich gemachten Einsparungen in den Lastenausgleich einzuzahlen, scheiterten im Nationalrat.
Weitergeführt wie bisher wird auch der Härteausgleich. Die vorzeitige Abschaffung des dritten Ausgleichsgefässes hätte für einzelne Kantone ernsthafte finanzielle Folgen, argumentierte der Bundesrat. Die Weiterführung des Härteausgleichs erforderte keinen neuen Bundesbeschluss.
Dieses Jahr zahlen Bund und Kantone insgesamt 3,825 Milliarden Franken in den Ressourcenausgleich. Für den Lastenausgleich erhalten die Kantone mit Sonderlasten vom Bund 726 Millionen Franken. Der Härtefallausgleich beträgt rund 359 Millionen Franken.
Die beiden Bundesbeschlüsse zum Ressourcen- und Lastenausgleich unterstehen dem fakultativen Referendum. Mehrere Geberkantone hatten mit einem Kantonsreferendum gedroht, falls sie nicht entlastet werden sollten. Ob diese Drohung weiterhin gilt, ist unklar.
Rein rechnerisch dürfte ein Referendum indes schwierig werden. Von den aktuell neun Geberkantonen müssten acht Kantonsparlamente einem solchen Referendum zustimmen. Entsprechend erachtet auch der KdK-Präsident und Walliser Regierungsrat Jean-Michel Cina (CVP) die Chancen als gering, dass dieses zustande kommt.
Die Kantone Basel-Landschaft und Schaffhausen könnten zudem bereits ab 2016 wieder Nehmerkantone werden.