So fehle es insbesondere für Fachpersonen von Polizei und Spitälern an wichtigen Aus- und Weiterbildungen, teilte der Think-Tank Reatch am Montag mit. Eine Forschungsgruppe hat in Zusammenarbeit mit dem Think-Tank eine Umfrage bei kantonalen Verwaltungen sowie Fachverbänden dazu durchgeführt.
Mit dem revidierten Sexualstrafrecht, das am 1. Juli in Kraft tritt, gilt neu der Grundsatz «Nein heisst Nein». Eine Vergewaltigung liegt damit vor, wenn ein Opfer seine Ablehnung deutlich gemacht hat, beispielsweise durch Worte, Gesten oder durch Erstarren. Es ist nicht mehr erforderlich, dass sich das Opfer wehrt.
Die Kantone Bern, Jura, Uri, Waadt und Wallis haben laut dem Bericht bereits Massnahmen ergriffen oder sind daran, solche zu ergreifen. In anderen Kantonen, darunter Appenzell Ausserrhoden, Glarus und Obwalden, gibt es hingegen kaum Bemühungen, wie die Forschenden im Bericht festhielten. Unter dem Strich sind die Kantone in der Romandie demnach schon weiter mit den ergriffenen Massnahmen als die Deutschschweiz.
Neben Mängeln in der Spurensicherung müssten sich Opfer oft selbst um die Koordination zwischen den Anlaufstellen und Ämtern kümmern, wobei besonderes in Letztere häufig das Vertrauen fehle. Ausserdem sei die Datenlage rund um das Thema sexualisierte Gewalt in der Schweiz schlecht und in der Gesellschaft gebe es viele Vergewaltigungsmythen. Zudem fehle es an Möglichkeiten für männliche Opfer, die Betreuung sei primär auf Frauen ausgerichtet.