So genannte Freigänger-Katzen sorgten zusammen mit verwilderten Katzen ständig für weiteren Nachwuchs, schreibt Fiala in der Begründung ihres Vorstosses.
Die Tierschutzverordnung halte ausdrücklich fest, dass Tierhaltende alles Zumutbare tun müssten, um eine übermässige Vermehrung der Tiere zu verhindern. Trotzdem finde bei Katzen keine sachgemässe Populationskontrolle statt.
Nur Einzelfälle vorgesehen
In seiner am Donnerstag veröffentlichten Stellungnahme erinnert der Bundesrat daran, dass ein grosser Teil der Halterinnen und Halter ihre Katzen schon heute sterilisierten oder kastrierten.
In Einzelfällen hätten die kantonalen Vollzugsbehörden die Möglichkeit, die Kastration von Tieren anzuordnen. Eine Verpflichtung zur Kastration aller Hauskatzen wäre nach Ansicht des Bundesrats aber unverhältnismässig. (SDA)