Vor mehr als drei Jahren klärte uns Edward Snowden (33) auf: Die USA spionieren die Welt aus. Nicht einmal das Handy der deutschen Bundeskanzlerin Angela Merkel war sicher vor der US-Cyberspionage. Auch in der Schweiz soll abgehört worden sein.
Snowden flüchtete nach Russland – sein einstiges Heimatland ermittelt gegen ihn. Auch Schweizer Parlamentarier von links bis rechts forderten eine Untersuchung. Nicht gegen Snowden, sondern gegen die USA wegen der NSA-Spionage. Snowden solle als Zeuge vorgeladen werden.
Bundesanwalt Michael Lauber sagte: «Mich würde interessieren, was Herr Snowden sagt.» Damit wäre auch die Frage vom Tisch gewesen, ob Snowden in der Schweiz Asyl erhalten hätte. Als Zeuge hätte er ohne Asylgesuch einreisen können.
USA übte Druck aus
Doch dazu kam es nicht, das Strafverfahren wurde gar nicht eröffnet. Grund: Die US-Botschaft in Bern übte Druck aus, wie der «Tages-Anzeiger» heute schreibt.
Demnach traf sich US-Botschafterin Suzi LeVine 2014 mit dem Bundesamt für Justiz. Elf Tage später legte die Bundesanwaltschaft die Anzeige ins Archiv. Ernsthaft wurde kaum ermittelt, die Kosten der Abklärungen betrugen gerade einmal 300 Franken.
Laut «Tages-Anzeiger» soll das nähere Umfeld des Bundesrats die Bundesanwaltschaft angewiesen haben, Ermittlungen zu unterlassen. Dass dies so passiert ist, bestätigt auch Snowdens Anwalt in der Schweiz, Marcel Bosonnet.
Das Vorgehen sorgt für scharfe Kritik von Digital-Jurist Martin Steiger: «Vor dem Schweizer Recht sind nicht alle gleich – vor allem dann, wenn LeVine interveniert», schreibt er auf Twitter.
«Meiner Meinung nach ist dieser Fall ein klares Beispiel der Realpolitik», sagt Steiger zu BLICK. «Die Schweiz ist wirtschaftlich stark vernetzt mit Amerika und müsste mit Reputationsschäden oder gar wirtschaftlichen Sanktionen rechnen, wenn sie gegen amerikanische Interessen handeln würde.»
Die Bundesstaatsanwaltschaft arbeite im Auftrag der Allgemeinheit – und dazu gehöre auch der Schutz vor Überwachung durch die USA. «Ich bedauere sehr, dass Bundesrat und Bundesstaatsanwaltschaft die Entscheidung bezüglich Snowden hinter verschlossenen Türen getroffen haben», sagt der Jurist. «Sie hätten die schweizerische Öffentlichkeit über die wahren Gründe transparent informieren müssen.» (pma/kra)