Kaninchen oder Kunstfell? Der Bund will, dass sich diese Frage künftig mit einem kurzen Blick aufs Etikett eines Kleidungsstücks beantworten lässt. Echter Pelz soll künftig explizit als solcher gekennzeichnet werden. Das ist eine von mehreren Anpassungen der Pelzdeklarations-Verordnung, die das Innendepartement in die Vernehmlassung geschickt hat.
Schon heute muss Pelz deklariert werden – mit Angabe von Tierart, Herkunft des Fells und wie es gewonnen wurde. Für Laien sei es in der Realität aber oftmals nicht auf den ersten Blick ersichtlich, ob es sich nun um Kunst- oder Echtpelz handelt. Ein einheitliches Etikett mit glasklarer Beschriftung soll Klarheit schaffen.
Gewisse Haltungs-Arten gestrichen
Weiter soll die Deklarationsmöglichkeit «unbekannt» eingeführt werden, wenn die Herkunft des Pelzes nicht bestimmt werden kann. Anpassungen will der Bund ausserdem bei der Deklaration der Haltungsformen machen. Künftig soll es nur noch «Käfighaltung mit Gitterböden» oder «Gruppenhaltung» geben. Die Begriffe «Herden-» und «Rudelhaltung» sollen gestrichen werden, weil sie nicht plausibel seien. Tiere, deren Fell verarbeitet wird, könnten nämlich praktisch gar nicht in Herden oder Rudeln gehalten werden. Ausnahmen bei der Deklaration soll es bei Kaninchen geben, da die Haltung von Kaninchen in Käfigen mit Gitterböden in der Schweiz verboten ist.
Die Anpassungen sind die Folge eines Berichts zum Thema Pelzdeklaration, den der Bundesrat 2018 veröffentlicht hat. Er hatte diesen als Reaktion auf zwei parlamentarische Vorstösse zum Thema in Auftrag gegeben. (lha)