Mehr Sicherheit und Opferschutz – mit diesem Versprechen wirbt die SVP für ihre Durchsetzungs-Initiative.
Doch ausgerechnet für die schwächsten Mitglieder unserer Gesellschaft, die Kinder, gilt das nicht. Sagt das Volk am 28. Februar Ja zur SVP-Initiative, bleiben künftig mehr Pädo-Täter in der Schweiz!
SVP-Initiative zeigt Milde für Pädo-Täter
Grund ist ein bisher kaum diskutierter Aspekt des Initiativtextes: Die SVP hat den Tatbestand sexuelle Handlungen mit Kindern als zweitrangiges Delikt definiert. Ausländische Täter werden nur ausgeschafft, wenn sie vorbestraft sind. Ersttäter dürfen nach Verbüssen der Strafe in der Schweiz bleiben.
Sehr viel schärfer ist das Ausschaffungsgesetz des Parlaments, das automatisch in Kraft tritt, wenn die SVP-Initiative abgelehnt wird. Verurteilte Pädo-Sextäter ohne Schweizer Pass werden auch dann ausgeschafft, wenn keine Vorstrafen vorliegen. Vorbehalten bleibt eine Härtefallprüfung.
Bei Ja am 28. Februar: Dutzende Pädo-Täter dürften aufatmen
Die Folgen sind massiv. 2014 wären mit der Durchsetzungs-Initiative 23 Ausländer wegen sexuellen Handlungen mit Kindern ausgewiesen worden. Mit dem Ausschaffungsgesetz hätten hingegen 81 Pädosexuelle Täter einen Landesverweis kassiert. Dies hat das Bundesamt für Statistik berechnet. Die Härtefallklausel ist dabei nicht berücksichtigt.
Warum schützt die SVP Pädo-Sextäter? Silvia Bär vom SVP-Generalsekretariat sagt, der Tatbestand sexuelle Handlungen mit Kindern sei sehr breit. Unter ihn falle etwa auch, wenn ein 19-jähriger mit einem 3 Jahre und 3 Monate jüngeren Mädchen Sex habe. Deshalb habe man für diesen Tatbestand keine zwingende Ausschaffung bei Ersttätern definiert.
Bär sagt: «Schwere sexuelle Übergriffe auf Kinder – namentlich Vergewaltigungen und sexuelle Nötigungen – führen mit der Durchsetzungs-Initiative selbstverständlich zu einer automatischen Ausschaffung.»
Keine Ausschaffung - trotz Geschlechtsverkehr mit Kind
Rechtsexperten schütteln über diese Aussage den Kopf. Denn auch bei Anal-, Oral- und Geschlechtsverkehr mit Kindern können Richter oft nur den Tatbestand sexuelle Handlung mit Kindern anwenden.
«Er zeichnet sich dadurch aus, dass das Kind bei der sexuellen Handlung freiwillig mitmacht oder sie geschehen lässt», sagt Markus Oertle, Leiter Fachbereich Kinderschutz der Staatsanwaltschaft Kanton Zürich. Als Beispiel nennt er den Fall eines 9-jährigen Mädchens, das keinen Widerstand leistet, als ihm ein fremder Mann die Hand in die Unterhose steckt und sie abtastet. In solchen Fällen will die SVP-Initiative Ersttäter also nicht ausweisen.
Das überrascht auch Pädo-Jägerin Christine Bussat: Sexuelle Handlungen mit Kindern seien «furchtbare Verbrechen», sagt sie. «Die SVP behandelt das gleich wie Hausfriedensbruch und Diebstahl. Ein Fehler.»
Wenig erstaunt ist Andrea Caroni (FDP). «Das zeigt, was für ein Pfusch diese Initiative ist.» Anders als die SVP kenne das Parlament bei sexuellen Handlungen mit Kindern kein Pardon.
Die Durchsetzungs-Initiative ist eine Wundertüte des Schreckens. Je genauer man hinschaut, desto mehr Schwachstellen und Schwachsinn kommen ans Licht. Selbst Befürworter sollten sich über die Schlamperei der Initianten wundern. Sollten ob der unsinnigen Folgen ihre Zustimmung überdenken. Die Pädophilen-Klausel ist einer der Tiefpunkte. Wer Kindern Leid antut, käme mit der Durchsetzungs-Initiative besser weg. Die SVP hat das nicht beabsichtigt – aber sie bewirkt es. Weil sie gepfuscht hat. Skandalöse Fehler wie dieser lassen sich später nicht korrigieren. Das wäre gegen den Geist der Initiative, die Durchsetzung ohne Wenn und Aber verlangt. Der widersprüchlich und schludrig abgefasste Deliktkatalog ist abschliessend, der Einzelfall darf nicht geprüft werden. Ein Ja stärkt nicht den Willen des Volkes, sondern die Willkür der SVP.
Die Durchsetzungs-Initiative ist eine Wundertüte des Schreckens. Je genauer man hinschaut, desto mehr Schwachstellen und Schwachsinn kommen ans Licht. Selbst Befürworter sollten sich über die Schlamperei der Initianten wundern. Sollten ob der unsinnigen Folgen ihre Zustimmung überdenken. Die Pädophilen-Klausel ist einer der Tiefpunkte. Wer Kindern Leid antut, käme mit der Durchsetzungs-Initiative besser weg. Die SVP hat das nicht beabsichtigt – aber sie bewirkt es. Weil sie gepfuscht hat. Skandalöse Fehler wie dieser lassen sich später nicht korrigieren. Das wäre gegen den Geist der Initiative, die Durchsetzung ohne Wenn und Aber verlangt. Der widersprüchlich und schludrig abgefasste Deliktkatalog ist abschliessend, der Einzelfall darf nicht geprüft werden. Ein Ja stärkt nicht den Willen des Volkes, sondern die Willkür der SVP.