Dreifaches des Höchstpreises
Urner Parlament will Landwirte bei Enteignungen höher entschädigen

Der Urner Landrat hat am Mittwoch die Entschädigungen für landwirtschaftliches Kulturland bei Enteignungen erhöht. Künftig sollen Betroffene das Dreifache des ermittelten Höchstpreises erhalten.
Publiziert: 25.09.2024 um 09:40 Uhr
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Aktualisiert: 25.09.2024 um 09:58 Uhr
Urner Landwirte und Landwirtinnen erhalten künftig mehr Geld bei Enteignungen. (Symbolbild)
Foto: MICHAEL BUHOLZER
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SDASchweizerische Depeschenagentur

Die Erhöhung soll einerseits dazu beitragen, dass mit dem Boden haushälterischer umgegangen wird und andererseits sollen die Enteigneten eine gerechtere Abgeltung erhalten, sagte Alois Brand (Mitte) an der September-Session. Er hatte das Anliegen 2022 als Motion eingereicht. Der Vorstoss wurde damals vom Landrat mit 29 zu 17 Stimmen und zwei Enthaltungen befürwortet.

Aktuell beträgt der Preis pro Quadratmeter zwischen 4 und 12 Franken, hiess es im Bericht der Regierung. Da der Bedarf an Drittland für öffentliche Projekte jedes Jahr variiert, liessen sich zu den finanziellen Auswirkungen der Vorlage keine verlässlichen Angaben machen. Sie dürften jedoch moderat ausfallen, sagte Regierungsrat Hermann Epp (Mitte).

Das Geschäft gab im Parlament nicht gross zu reden. Die Parteien stimmten darin überein, dass die Teilrevision sinnvoll sei. Der Landrat verabschiedete das Geschäft mit 56 zu 4 Stimmen und einer Enthaltung zuhanden der Volksabstimmung. Auf eine zweite Lesung verzichtete das Parlament einstimmig.

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