Die Erhöhung soll einerseits dazu beitragen, dass mit dem Boden haushälterischer umgegangen wird und andererseits sollen die Enteigneten eine gerechtere Abgeltung erhalten, sagte Alois Brand (Mitte) an der September-Session. Er hatte das Anliegen 2022 als Motion eingereicht. Der Vorstoss wurde damals vom Landrat mit 29 zu 17 Stimmen und zwei Enthaltungen befürwortet.
Aktuell beträgt der Preis pro Quadratmeter zwischen 4 und 12 Franken, hiess es im Bericht der Regierung. Da der Bedarf an Drittland für öffentliche Projekte jedes Jahr variiert, liessen sich zu den finanziellen Auswirkungen der Vorlage keine verlässlichen Angaben machen. Sie dürften jedoch moderat ausfallen, sagte Regierungsrat Hermann Epp (Mitte).
Das Geschäft gab im Parlament nicht gross zu reden. Die Parteien stimmten darin überein, dass die Teilrevision sinnvoll sei. Der Landrat verabschiedete das Geschäft mit 56 zu 4 Stimmen und einer Enthaltung zuhanden der Volksabstimmung. Auf eine zweite Lesung verzichtete das Parlament einstimmig.