Gemäss dem vom Nationalrat geforderten und am Freitag publizierten Postulatsbericht spielt die Nachrichtenagentur eine wichtige Rolle im medialen Ökosystem. Mit ihren Dienstleistungen biete sie den Medien eine solide und verlässliche Grundlage mit Nachrichten und unterstütze sie damit bei der Berichterstattung über regionale, überregionale, nationale und internationale Ereignisse.
Jedoch hat die Keystone-SDA Mühe, einen mehrsprachigen Basisdienst rentabel zu gestalten, und verzeichnet einen Rückgang der Kundenzahlen. Zudem leidet sie laut dem Bundesrat darunter, dass die Verlagshäuser sowohl ihre Kunden als auch ihre Eigentümer sind, die in wirtschaftlichen Krisensituationen in der Regel ihre eigenen Interessen höher gewichten als den Fortbestand der Nachrichtenagentur.
Für die Zukunft der Agentur stellt der Bundesrat drei Szenarien zur Diskussion: eine Förderung im bisherigen Rahmen; eine moderate Erhöhung der finanziellen Unterstützung durch den Bund und die öffentliche Ausschreibung eines Leistungsauftrags mit einer Finanzierung über die Radio- und Fernsehabgabe.
Beim ersten Szenario bliebe die Keystone-SDA eine gewinnorientierte Aktiengesellschaft und würde weiterhin hauptsächlich durchAbonnementseinnahmen und Einlagen ihrer Aktionäre finanziert. Bleibe die Agentur beim Status quo, sei deren Innovationsfähigkeit ein entscheidender Faktor für eine positive Entwicklung, schreibt der Bundesrat.
Beim zweiten Szenario würde die staatliche Unterstützung auf Ebene des Radio- und TV-Gesetzes neu formuliert und erhöht. Gleichzeitig könnten mehr elektronische Medien von subventioniertenBasisdienstleistungen profitieren. Letztlich würde es dem Bundesrat obliegen, die Höhe der Subvention von Jahr zu Jahr zu definieren.
Beim dritten Szenario würde Keystone-SDA gänzlich neu aufgestellt und wie die SRG mit einem Service-public-Auftrag ausgestattet. Dafür bräuchte es verschiedene Änderungen auf Gesetzesstufe. Finanziert würde die Agentur dann zum einen aus dem Ertrag der an Privatkundinnen und -kunden verkauften Abonnementen und zum anderen aus öffentlichen Mitteln in zu definierender Höhe.
Vertiefen will der Bundesrat die drei Szenarien im Rahmen einer breiteren Auslegeordnung zur künftigen Medienförderung, die im Frühling 2024 vorliegen soll.
(SDA)