Mit dem neuen Mediengesetz – genannt BGeM – will Bundesrätin Doris Leuthard die technologischen und ökonomischen Entwicklungen der Medienbranche sowie das veränderte Mediennutzungsverhalten gesetzlich regeln. «Der Schweizer Medienmarkt hat sich immer durch Qualität ausgezeichnet», so die CVP-Magistratin. Dies möchte sie mit dem neuen Gesetz weiter stärken.
Der Fokus des Gesetzes liegt bei der SRG und auf den neuen elektronischen Medien. Aber auch Lokal-Radios und private TV-Stationen sind betroffen. Hier die sechs wichtigsten Punkte:
Geld für neue Online-Kanäle – aber für welche?
Die Förderung der Service-Public-Leistungen werden auf Online-Angebote ausgeweitet – und nicht mehr nur auf Radio und Fernsehen beschränkt sein. Im Online-Bereich werden aber nur Audio- und Videoinhalte gefördert – und nicht reine Textangebote. Also beispielsweise neue Online-TV-Angebote.
«Die Nutzung des Internets zu Informationsbeschaffung nimmt laufend zu», so Leuthard. Es brauche deshalb auch den digitalen Service Public.
Welche bestehenden Online-Angebote in den Genuss von Geldern kommen könnten, wollte Leuthard nicht sagen. Es müssen «hauptsächlich» Audio und Videoinhalte angeboten werden. Dies um die klassischen Printtitel nicht weiter zu konkurrenzieren.
Auf Nachfrage sagte Bakom-Direktor Philipp Metzger, dass das Online-Portal «Republik» zu textlastig sei und deshalb «eher nicht» gefördert werde. Bei «Nau» müsste man es genauer abklären.
Bundesrat kann Quote festlegen
Der Bundesrat kann vorschreiben, dass ein gewisser Anteil der Gebührengelder für gewisse Sendungen verwendet werden muss. Also dass zum Beispiel die Hälfte der 1,2 Milliarden Franken Gebührengelder in Informationssendungen fliessen muss.
Keine SRG-Online-Werbung
Online-Werbung bleibt für die SRG verboten. Ebenso Werbung in Radioprogrammen. Und zwar jetzt gesetzlich verboten. Bisher ist dies nur in einer Verordnung geregelt. Damit tritt der Bundesrat dem Vorwurf entgegen, er könne dann nach Belieben in Eigenregie das Verbot aufweichen.
Mehr Kooperation
Im Gesetz wird der Grundsatz verankert, dass die SRG mit anderen Medienunternehmen zusammenarbeiten darf und diesen ihre eigenen Inhalte zu fairen und nichtdiskriminierenden Bedingungen zur Verfügung stellen muss.
Weniger Staat
Neu wird eine unabhängige Regulierungs- und Aufsichtsbehörde für die elektronischen Medien geschaffen (Kommission für elektronische Medien KOMEM). Dadurch soll die Staatsferne der elektronischen Medien vergrössert werden, erhofft sich der Bundesrat. Dem Bund sei ja stets vorgeworfen worden, der verlängerte Arm der SRG zu sein, so Leuthard. «Ich bin gespannt, ob unser Vorschlag jetzt als zu staatsfern beurteilt wird.»
SRG bleibt Platzhirsch
Die SRG bekommt 94 Prozent der Gebühreneinnahmen. Für die Unterstützung von anderen elektronischen Medienangeboten (Lokal-Radios, Lokal-TV, Online-TV) gibt es 6 Prozent. (nmz)