Das Parlament hatte für die rasche Weiterverbreitung des elektronischen Patientendossiers (EPD) im Frühjahr 30 Millionen Franken bewilligt. Die Massnahme soll als Übergangslösung dienen. Der Bundesrat will im Herbst über das weitere Vorgehen zu einer grossen Reform der EPD-Gesetzgebung entscheiden, wie er am Mittwoch mitteilte.
Kurz- und mittelfristig erhalten die derzeit acht EPD-Anbieter – die sogenannten Stammgemeinschaften, darunter etwa die Sanela der Schweizerischen Post – eine Entschädigung von 30 Franken pro eröffnetem Dossier. Die Kantone müssen sich mindestens in gleichem Umfang an der Förderung beteiligen.
Mit der Übergangsfinanzierung soll die derzeit noch ungenügende Verbreitung und Nutzung des EPD in der kritischen Phase bis zum Inkrafttreten der geplanten umfassenden Revision vorangetrieben werden. Das dürfte frühestens 2028 der Fall sein.
Mit dem EPD können alle wichtigen Gesundheitsinformationen an einem Ort übersichtlich abgelegt und jederzeit einfach und sicher abgerufen werden. Noch klemmt es aber bei der Umsetzung. Bisher wurden nur rund 70'000 elektronische Dossiers eröffnet.
Zuletzt hatte der Kanton Uri mitgeteilt, dass er das EPD nicht wie geplant auf Anfang 2025 einführen werde. Der Regierungsrat begründete dies mit «erheblichen Unsicherheiten» auf Bundesebene. Zudem habe die Eidgenössische Finanzkontrolle (EFK) empfohlen, eine zentrale Lösung des elektronischen Patientendossiers zu prüfen.