Digitales Meldeverfahren und Schutzklausel
So will die GLP das Rahmenabkommen retten

Seit der Bundesrat eine Anpassung der 8-Tage-Regelung prüft, sind die Fronten zwischen ihm und den Gewerkschaften verhärtet. Diese wollen die Lohnschutzmassnahme aber nicht antasten. Ein Vorschlag der GLP könnte nun Bewegung in die Gespräche bringen.
Publiziert: 04.08.2018 um 19:07 Uhr
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Aktualisiert: 14.09.2018 um 19:30 Uhr
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Schwieriges Unterfangen: Bundesrat Johann Schneider-Ammann muss mit den Sozialpartner ausloten, inwieweit sie bereit sind, die 8-Tage-Regelung anzupassen.
Foto: Keystone

Wirtschaftsminister Johann Schneider-Ammann (66) lotet derzeit aus, inwieweit die Sozialpartner und Kantone bereit sind, an der sogenannten 8-Tage-Regelung* zu rütteln. Diese ist zum Zankapfel zwischen der Schweiz und der EU um ein Rahmenabkommen geworden. Die ersten Gespräche hat der Wirtschaftsminister geführt. Noch ausstehend ist die schwierige Unterredung mit dem Schweizerischen Gewerkschaftsbund (SGB), dessen Präsident Paul Rechsteiner (65) derzeit in den Ferien weilt (BLICK berichtete).

Viel Zeit bleibt nicht. Bis Ende August muss der FDP-Magistrat Zählbares präsentieren. Das wissen auch die Grünliberalen, die nun ihre Vorstellung einer Anpassung der 8-Tage-Regelung in die Runde werfen. «Wir haben etwas ausgetüftelt und hoffen, dass unser Vorschlag Bewegung in die Verhandlungen bringt», wie das Politlabor der Grünliberalen auf Twitter mitteilt.

4-Tage-Frist und Schutzklausel

Die Idee beinhaltet im Wesentlichen zwei Komponenten: Eine Halbierung der Voranmeldefrist auf vier Tage und eine Schutzklausel für Risiko-Branchen und Risiko-Regionen. Das heutige Meldeverfahren sei zu umständlich, ein «Relikt aus dem letzten Jahrhundert», heisst es im GLP-Papier. Die Prozesse sollen an die heutige Zeit angepasst, sprich mit einer App digitalisiert und automatisiert werden, so dass Verstösse letztlich effizienter und effektiver kontrolliert werden können, so die Idee.

Mit den zentral erfassten Daten aus den Kontrollen kann dann laufend die Verstosswahrscheinlichkeit eruiert werden. Die Kontrolldichte wird via Algorithmus an die Lohndumpinggefahr angepasst. In besonders schutzbedürftigen Branchen und Regionen, also dort, wo das Risiko eines Verstosses gegen die Lohn- und Arbeitsschutzmassnahmen als hoch eingeschätzt werden, soll zudem die Möglichkeit bestehen, mit einer Schutzklausel die Frist zurück auf acht Tage zu verlängern.

FDP-Ständerat ist skeptisch

Ist dies des Rätsels Lösung? Die Beteiligten geben sich in der «Luzerner Zeitung» nicht allzu euphorisch. FDP-Ständerat Damian Müller (33) hält nicht viel vom GLP-Vorschlag, auch wenn dieser gut gemeint sei. Damit würde man die Fundamentalopposition der Gewerkschaften nicht brechen, so sein Fazit.

Unbegründet ist Müllers Analyse sicherlich nicht. SGB-Präsident Rechsteiner hat im SonntagsBlick unlängst klar gemacht: «Beim Lohnschutz gibt es keinen Spielraum.» Ganz so einfach wird Rechsteiner sicherlich nicht umzustimmen sein. Digitales Meldeverfahren und Schutzklausel hin oder her: Schneider-Ammann steht noch ein heisser August mit hitzigen Diskussionen bevor. (duc)

*Ausländische Firmen müssen sich acht Tage vorher anmelden, bevor sie hierzulande einen Auftrag ausführen dürfen. Dies, damit die Schweizer Behörden Lohnkontrollen planen und rechtzeitig durchführen können. Diese Schweizer Besonderheit ärgert die EU und könnte gar das angestrebte Rahmenabkommen zwischen der Schweiz und der Union zunichtemachen.

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