Was will die Initiative?
Das Volksbegehren sieht die Einführung der sogenannten Widerspruchslösung vor. Das heisst, dass jemand explizit Nein sagen muss, wenn er nicht will, dass seine Organe nach seinem Tod gespendet werden. Dies wird auch das Prinzip der «vermuteten Zustimmung» genannt, weil man davon ausgeht, dass jemand einverstanden ist, wenn nicht das Gegenteil bekannt ist. Wer gegen eine Organspende ist, müsste sich künftig in einem Register eintragen.
Was würde sich damit ändern?
Bisher ist das Prinzip umgekehrt: Wer will, dass seine Organe gespendet werden, muss das explizit äussern – entweder mit einem Organspendeausweis, in einer Patientenverfügung oder durch einen Eintrag im nationalen Organspenderegister. Dieses elektronische Register gibt es erst seit knapp einem halben Jahr. Das geltende System nennt sich das Prinzip der «expliziten Zustimmung». Wenn sich jemand vor seinem Tod nicht explizit für eine Organspende ausgesprochen hat, können die Angehörigen im Sinne des Verstorbenen entscheiden.
Haben die Angehörigen im neuen System nichts mehr zu sagen?
Doch. Gleich wie heute haben die Angehörigen auch bei der Widerspruchslösung ein Mitspracherecht. Hat sich jemand nicht ins Register eintragen lassen, werden seine Organe nicht automatisch gespendet. Die Initiative sieht vor, dass dann in jedem Fall ein Gespräch mit den Angehörigen stattfindet, um herauszufinden, was der Wunsch des Verstorbenen war. Kommt man zum Schluss, dass er keine Organspende wollte, wird auch keine durchgeführt – auch wenn ein Registereintrag fehlt.
Was bringt die Initiative dann überhaupt?
Die Initianten argumentieren, dass die Widerspruchslösung für die Angehörigen eine Erleichterung darstelle. Die Verantwortung liege «deutlich mehr» bei jeder einzelnen Person. Zudem bringe sie mehr Rechtssicherheit und ermögliche eine bessere Umsetzung des Letzten Willens eines Verstorbenen. Dass die Initiative wirklich dazu führen wird, dass die Zahl der Organspenden steigt, könne aber nicht garantiert werden, räumt die Stiftung Swisstransplant ein, die sich zuvorderst für die Initiative einsetzt.
Wer steht hinter der Initiative?
Lanciert worden ist die Organspende-Initiative von der Jeune Chambre Internationale Riviera (JCI Riviera), einer Westschweizer Sektion der Junior Chamber International. Dabei handelt es sich um eine weltweite Vereinigung junger Unternehmer und Führungskräfte. Die Initianten sind allerdings seit der Lancierung kaum in der Öffentlichkeit präsent. Sehr aktiv setzt sich dafür die Stiftung Swisstransplant für die Initiative ein, die sich schon lange für mehr Organspenden stark macht.
Gibt es bereits Erfahrung mit einer Lösung, wie sie die Initiative vorsieht?
Ja, aus dem Ausland und aus der Schweiz. So kannten bis 2007, als das neue Transplantationsgesetz in Kraft trat, 17 Kantone das System der vermuteten Zustimmung. Interessant: Der Kanton mit der höchsten Spendenrate war damals das Tessin – ausgerechnet ein Kanton, der nicht auf die Widerspruchs-, sondern die Zustimmungslösung setzte. Ein Blick über die Landesgrenzen zeigt, dass heute eine Mehrheit der europäischen Staaten eine Form der Widerspruchslösung kennt. In den meisten dieser Staaten ist die Spenderrate höher als in der Schweiz. Allerdings kann man nicht genau sagen, in welchem Masse wirklich das andere System für die höhere Rate verantwortlich ist, da viele andere Faktoren mitspielen. Zentral ist beispielsweise, in welchem Masse die Bevölkerung für das Thema sensibilisiert ist.
Was sagt der Bundesrat?
Der Bundesrat hat sich bereits mehrfach gegen die Einführung der Widerspruchslösung ausgesprochen. Denn es ist nicht das erste Mal, dass das Thema aufs Tapet kommt: Im Parlament wurden wiederholt Vorstösse dazu eingereicht. Gesundheitsminister Alain Berset betonte bei den Diskussionen in der Vergangenheit, dass nicht belegt sei, dass die Widerspruchslösung zu einer höheren Spenderquote führe. Zielführender sei es, auf Information der Bevölkerung und Sensibilisierung des Spitalpersonals zu setzen. Zur Initiative, die nun auf dem Tisch liegt, hat sich die Regierung noch nicht geäussert.