Die wichtigsten Fragen und Antworten zu den Corona-Lockerungen
Wann darf ich wieder in die Beiz?

Wann darf ich wieder in die Beiz – und darf mein Sohn ins Basketball-Training? BLICK beantwortet die wichtigsten Fragen rund um die Corona-Lockerungen.
Publiziert: 24.02.2021 um 15:00 Uhr
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Aktualisiert: 01.03.2021 um 07:00 Uhr
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Kafi an der Sonne? Offiziell müssen die Restaurantterrassen noch geschlossen haben – die Szene hier in Schwyz ist eigentlich illegal. Legal wird sie wieder ab 22. März.
Foto: Keystone

Wann darf ich wieder auf der Restaurantterrasse an der Sonne käfele?

Vorerst nicht, Restaurantterrassen sind bei den Lockerungsschritten am 1. März ausgenommen. Wenn es die epidemiologische Lage erlaubt, sollen sie aber am 22. März wieder öffnen dürfen. Die Innenräume der Restaurants kommen erst später dran.

Und wann gibt es den Kaffee bei Regen wieder drinnen in der Beiz?

Vorerst nicht – die Innenräume der Restaurants sind auch bei den Lockerungschritten ab 22. März kein Thema.

Aber shoppen gehen kann ich wieder?

Ja, ab 1. März dürfen die Läden wieder öffnen – und zwar alle. Es gibt allerdings Kapazitätsbeschränkungen, ebenso gilt die Maskentragepflicht.

Darf ich wieder mehr als vier Freunde gleichzeitig treffen?

Das kommt darauf an, wo! In Innenräumen gilt die Grenze von fünf Personen nach wie vor. Treffen unter freiem Himmel sind aber entspannter: Ab 1. März dürfen sich draussen bis zu 15 Personen treffen – Kinder mitgezählt.

Das heisst, wir können ein Vereinsfest draussen im Park feiern?

Leider Nein. Ein Vereinsfest gilt als Veranstaltung, und die bleiben verboten. Auch eine Generalversammlung ist nicht erlaubt – auch nicht mit Maske und Abstand. Ausnahmen gibt es aber für Gottesdienste, Beerdigungen, oder politische Versammlungen.

Darf denn unsere Theatergruppe ab März wieder proben, wenn wir das draussen im Wald tun?

Ja, solange es nicht mehr als 15 Personen sind, Maske getragen wird, und der Abstand eingehalten ist. Eine Vorführung kommt aber vorderhand nicht in Frage, auch kein kleines Konzert im Park – das gilt als Veranstaltung, und die sind verboten.

Wieso gilt die Homeoffice-Pflicht weiterhin?

Das Ziel, Kontakte zu reduzieren, ist weiterhin gesetzt. Die Arbeitgeber bleiben verpflichtet, Homeoffice überall dort anzuordnen, wo dies aufgrund der Art der Aktivität möglich und mit verhältnismässigem Aufwand umsetzbar ist. Vorgesehen ist, dass sie bis Ende März gilt.

Was gilt für Kinder und Jugendliche?

Hier hat der Bundesrat etwas mehr gelockert, inzwischen geniessen alle etwas mehr Privilegien, die nach 2001 oder später geboren sind. Sie dürfen drinnen und draussen Fussball oder Hallenhockey spielen, an einer Kletterwand üben oder einen Jazztanz proben, ohne eine fixe Obergrenze an Personen. Zudem dürfen neu auch Wettkämpfe stattfinden,
jedoch ohne Publikum.

Das heisst das Basketball-Training für die Junioren-Meisterschaft darf wieder beginnen?

Ja, solange die Sportler und Sportlerinnen Jahrgang 2001 oder später haben – und zwar sowohl in Innen wie auch Aussenräumen. Erlaubt sind hier auch Kontaktsportarten, etwa Kampfsport. Wettkämpfe vor Publikum hingegen bleiben verboten – auch wenn es nur ein paar Eltern am Spielfeldrand sind.

Ich bin aber vor dem Jahr 2000 geboren. Was gilt für mich?

Für Erwachsene ab Jahrgang 2000 oder älter gelten strengere Vorgaben. Für sie ist Sport nur im Freien, mit Maske und Abstand, und ohne Körperkontakt erlaubt. Kampfsport, Fussball oder Basketball sind noch nicht erlaubt.

Ich bin Studentin. Darf ich ab März wieder in der Bibliothek der Uni lernen?

Ja, die Lesesäle der Uni-Bibliotheken und Archive dürfen wieder öffnen. Kapazitätsbeschränkungen und Maskenpflicht gilt aber auch hier.

Die Museen dürfen wieder öffnen – dürfen sie dann auch Vernissagen durchführen?

Nein, Veranstaltungen sind nicht erlaubt – egal wo sie stattfinden. (gbl)

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