Haben Sie noch kein passendes Geschenk für Weihnachten? Wie wärs mit einem edlen Miniatur-Kamelsattel von der arabischen Halbinsel, einem handgefertigten Fächer aus Japan oder einem traditionellen Beduinen-Krummdolch aus dem Oman?
Kein Problem, denn die deutsche Bundeskanzlerin Angela Merkel (63) und ihre Minister haben die Schatzkammer geöffnet und verscherbeln derzeit Gastgeschenke aus aller Welt. Die Online-Auktion auf vebeg.de läuft bis am 18. Dezember.
Und einiges ist schon verkauft, wie «Bild» berichtet. Eine Herrenuhr «Corum Admiral’s Cup Legend 42» mit Automatikuhrwerk und Saphirglas ging für 1150 Euro weg. Und ein blau gemusterter Orient-Teppich spülte 500 Euro in die Staatskasse.
Auch der Schweizer Bundesrat hat eine Schatzkammer
Ein Geschäftsmodell, das sich auch der Schweizer Finanzminister Ueli Maurer (67) überlegen könnte. Denn im hiesigen Gabentempel des Bundes schlummern über 400 diplomatische Geschenke von teils beträchtlichem Wert.
Darunter etwa japanische Silbervasen, eine goldene Krone aus Korea, ein kunstvoll verziertes Sturmgewehr aus Saudi-Arabien und sogar eine von Papst Paul VI. 1969 überbrachte Christus-Büste aus dem 15. Jahrhundert. Ein ganz besonderes Stück ist auch ein Ogi-Teppich aus Usbekistan.
Verkauf oder Versteigerung ist für die Schweiz kein Thema
Doch einen Restposten-Verkauf à la Merkel wird es in der Schweiz nicht geben. «Der Verkauf oder die Versteigerung von Geschenken ist nicht vorgesehen», sagt Bundeskanzlei-Sprecherin Sonja Margelist zu BLICK.
Sie verweist auf das sogenannte Aide-mémoire des Bundesrats, in welchem die Geschenke-Frage geregelt ist. Grundsätzlich gilt für Bundesräte nämlich, dass sie gar keine Geschenke annehmen dürfen.
Aber natürlich gibt es Ausnahmen: Angenommen werden dürfen Geschenke, die «aus Höflichkeitsgründen nicht abgelehnt werden können» – wie eben etwa diplomatische Geschenke. Diese gehören aber dem Bund und landen in der Regel in dessen Kammer des Schenkens beim Bundesamt für Kultur. Bei Bedarf kann der Bundesrat aber über die Verwendung oder Verwertung der Geschenke entscheiden.
Auch Gaben von «geringfügigem Wert» – also maximal einige Hundert Franken – darf ein Bundesrat annehmen und selber darüber verfügen. Margelist: «Die Handhabe der persönlichen Geschenke ist Privatsache der Magistratspersonen, und die Frage einer Versteigerung hat sich nie gestellt.»