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Reisen wird für Geimpfte und Genesene leichter.
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Aline Leutwiler
Der Bundesrat hat entschieden. Ab 31. Mai sollen neue Corona-Regeln her. Freuen dürfen sich unter anderem Restaurantbesitzer, Reiselustige oder Religiöse. Blick hat die Übersicht.
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Regeln für Veranstaltungen
- An Veranstaltungen mit Publikum sind bis zu 100 Personen drinnen und 300 Personen draussen erlaubt.
- Bei religiösen Veranstaltungen sind 100 Personen drinnen und 300 Personen draussen erlaubt.
- Veranstaltungen ohne Publikum wie Vereinsanlässe oder Führungen sind drinnen und draussen mit bis zu 50 Personen möglich.
- Hochzeiten und Geburtstagsfeiern, die nicht in privaten Räumlichkeiten stattfinden, sind mit bis zu 50 Personen erlaubt.
- An privaten Treffen dürfen innen 30 und draussen 50 Menschen teilnehmen.
Restaurants
- Die Innenräume der Restaurants sind wieder offen. Es gilt: Abstand oder Abschrankung, maximal vier Personen pro Tisch, Erhebung der Kontaktdaten aller Gäste und Sitzpflicht.
- Draussen sind Tische mit sechs Personen erlaubt.
- Es gibt keine Sperrstunde mehr.
- Am Tisch muss keine Maske getragen werden. Wer sich im Restaurant bewegt – drinnen und draussen – muss hingegen eine Maske tragen. Für das Personal gilt eine Maskenpflicht.
Sport
- Im Amateursport dürfen 50 Personen zusammen Sport treiben. Publikum ist zugelassen.
- Wettkämpfe von Mannschaftssportarten sind nur draussen erlaubt.
- Kontaktsport wie Paartanz oder Schwingen ist in Innenräumen ohne Maske nur in beständigen Gruppen von vier Personen erlaubt.
- Die Flächenvorgabe für ruhige Sportarten in Innenräumen (zum Beispiel Yoga) wird von 15 auf 10 Quadratmeter pro Person angepasst.
Wellness und Kultur
- Thermalbäder und Wellnesseinrichtungen dürfen wieder öffnen.
- Es gelten einheitlich 15 Quadratmeter pro Person, die Aktivitäten dürfen ohne Maske, jedoch mit Abstand
ausgeübt werden. Dieselben Regeln gelten für Hallenbäder. - Laienkulturanlässe sind mit 50 Personen möglich.
- Aufführungen für Laienkultur sind wieder erlaubt.
Hochschulen
- Die Kapazitätsbeschränkungen werden aufgehoben. Voraussetzung sind ein Testkonzept und eine Bewilligung des Kantons.
Homeoffice
- Die Homeoffice-Pflicht wird für jene Betriebe, die einmal pro Woche testen, in eine Homeoffice-Empfehlung umgewandelt.
Reisen
- Genesene sind für sechs Monate von der Kontaktquarantäne und der Reisequarantäne ausgenommen. Auch Geimpfte sind neu während sechs Monaten von den Quarantänen und der Testpflicht ausgenommen.
- Auch Personen unter 16 Jahren sind davon ausgenommen.
- Einzige Ausnahme von der Reisequarantäne und von Testpflicht gelten nicht für genesene und geimpfte Personen, die aus Ländern mit besorgniserregenden Virusvarianten einreisen.