Die am 26. August 2019 eingereichte Volksinitiative «Bestimmung der Bundesrichterinnen und Bundesrichter im Losverfahren – Justiz-Initiative» ist formell zustande gekommen. Dies teilte die Bundeskanzlei mit.
Die Prüfung der Unterschriftenlisten durch die Bundeskanzlei habe ergeben, dass von insgesamt den 130'304 eingereichten Unterschriften genau 130'100 gültig sind.
Die Justiz-Initiative will die Justiz von der Parteipolitik unabhängiger machen. Die eigentliche Auswahl von zuvor auf ihre Eignung hin geprüften Kandidaten soll im Losverfahren erfolgen.
Parteiproporz kommt vor Eignung
Derzeit nimmt die Bundesversammlung bei der Wahl der Bundesrichterinnen und Bundesrichter Rücksicht auf die Proporzansprüche der grossen Parteien. Die Eignung der Richter gilt als sekündär.
«Es darf nicht sein, dass Juristinnen und Juristen, welche die höchsten Richterämter anstreben, sich in einer Partei hochdienen oder anbiedern müssen, um schliesslich durch diese Partei und das Parlament gewählt zu werden», sagte Initiant Gasser bei der Lancierung der Initiative.
Fachkommission soll Vorauswahl treffen
Für die Zulassung zum Losverfahren sollen nach dem Willen der Initianten ausschliesslich die fachlichen und die persönliche Eignung für das Amt als Richterin oder Richter des Bundesgerichts ausschlaggebend sein. Darüber würde eine vom Bundesrat eingesetzte Fachkommission entscheiden. (pt)