Deutsche Politikerin Nicole Hoffmeister-Kraut mahnt die Schweiz wegen Europa-Debatte
«Wir wünschen uns Flexibilität»

Die Linke setzt rote Linien bei den Flankierenden Massnahmen. Doch aus Deutschland kommen klare Signale. Das sei «anachronistisch», heisst es.
Publiziert: 03.07.2018 um 10:30 Uhr
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Aktualisiert: 17.10.2018 um 17:08 Uhr
Der Direktor des Gewerbeverbandes, Hans-Ulrich Bigler, hat ein Interesse an der 8-Tage-Regel.
Foto: Keystone
Marcel Odermatt, Harry Büsser und Simon Marti

Bundesrat Ignazio Cassis (57) nervt die Linken. Der FDP-Aussenminister stellte einen Teil der flankierenden Massnahmen (Flam) zur Disposi­tion. Bei der sogenannten Acht-Tage-Regel sei ein Entgegenkommen gegenüber der EU möglich. Das ist jene Frist, in der sich von EU-Firmen entsandte Arbeiter in der Schweiz voranmelden müssen. Damit versucht Cassis einen Abschluss der Verhandlungen um das umstrittene Rahmenabkommen zu erreichen.

Seither ist Feuer im Dach. «Unqualifiziertes Gerede» oder «ein Bruch sämtlicher Regeln» – SP-Chef Christian Levrat (47) und Gewerkschaftsführer Paul Rechsteiner (65) übertrumpfen sich zurzeit mit Beschimpfungen in Richtung des EDA-Chefs.

Verständnis für die Kontrollen in der Schweiz

Nur, vielleicht kann Cassis gar nicht anders. Will er einen Deal, muss er Flexibilität zeigen. Wie ernst es der EU bei diesem Thema ist, zeigt die Einschätzung der Baden-Württemberger Exekutivpolitikerin Nicole Hoffmeister-Kraut (45, CDU). Die Wirtschaftsministerin hofft hier auf Komprommiss­fähigkeit der Schweiz. «Dass sich alle ausländischen Betriebe acht Tage vor Aufnahme ihrer Geschäftstätigkeiten in der Schweiz anmelden müssen, wirkt zunehmend anachronistisch. Hier wünschen wir uns – im Interesse auch der Kunden auf Schweizer Seite – mehr Flexibilität», sagt Hoffmeister-Kraut zu SonntagsBlick.

Gleichzeitig betont sie: «Wir haben Verständnis dafür, dass in der Schweiz die Einhaltung der Mindestlöhne und Arbeitsschutzbestimmungen mit den flankierenden Massnahmen kontrolliert werden.» Es gehe deshalb nicht um das Ob, sondern um das Wie der Ausgestaltung, so die Ministerin. Sie appelliere an die Partner in der Schweiz, sich hier für weniger Bürokratie, für eine Beschränkung der Kontrollen auf missbrauchs­anfällige Risikobranchen und «vor allem auf einen Abbau unverhältnismäs­siger Sanktionen offen zu zeigen».

An der Acht-Tage-Regel haben auch Schweizer Firmen ein Interesse

An der Acht-Tage-Regel haben hierzulande aber nicht nur die Gewerkschaften ein Interesse, sondern auch Schweizer Firmen, namentlich im Grenzgebiet. «Natürlich schützt die Regel die Schweizer Gewerbetreibenden», sagt der Direktor des Gewerbeverbandes und FDP-Nationalrat Hans-Ulrich Bigler (60, ZH).

Aber es bringe nichts, nur aufgrund dieses einen Punktes bereits von einem Referendum zu reden, fährt er fort. «Entscheidend ist das Gesamtpaket. Erst wenn das Rahmenabkommen auf dem Tisch ist, kann seriös darüber diskutiert werden.»

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