Deutlicher Rückgang
Nur noch 4200 auf der Ausschaffungs-Warteliste

Im Sommer 2013 warteten fast 8000 Personen auf ihre Abschiebung. Jetzt sind es noch rund 4200. Grund für den Rückgang sind nicht nur Rückübernahme-Abkommen, sondern auch die höhere Schutzquote bei Asylsuchenden.
Publiziert: 23.01.2017 um 09:48 Uhr
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Aktualisiert: 01.10.2018 um 00:50 Uhr
Rund 4200 Personen stehen derzeit auf der Ausschaffungsliste des Bundes. (Symbolbild)
Foto: Keystone

Die Zahl der Ausländer, die in der Schweiz vor der Ausschaffung stehen, hat sich innert weniger Jahre halbiert. Standen im Sommer 2013 fast 8000 Personen auf der Ausschaffungsliste, sind es aktuell noch rund 4200 Personen, wie der «Tages-Anzeiger» heute berichtet. Dabei handelt es sich mehrheitlich um Personen mit abgelehntem Asylgesuch, aber auch um verurteilte Straftäter.

Über 50 Rückübernahme-Abkommen

Ein Grund für den deutlichen Rückgang sind die Rückübernahme-Abkommen mit mittlerweile über 50 Ländern. Das zuständige Staatssekretariat für Migration (SEM) betont, dass sich «in den vergangenen Jahren die Zusammenarbeit mit den Herkunftsstaaten intensiviert hat». Dadurch seien «massgebende Verbesserungen» erzielt worden.

Das grosse Problem ist nämlich die zweifelsfreie Identifikation der Ausländer. Viele Asylgesuche werden ohne gültige Papiere gestellt. Und so scheitern viele Abschiebungen daran, dass Ausländer keine Pässe haben und die Beschaffung von Ersatzpapieren in den Herkunftsstaaten nicht klappt.

Doch inzwischen entsenden gemäss SEM einige Länder Delegationen in die Schweiz, die bei der Identifizierung ihrer mutmasslichen Staatsangehörigen helfen. Auch würden Ersatzpapiere rascher ausgestellt. Positiv sei die Entwicklung vor allem in Westafrika, «unbefriedigend» hingegen sei die Zusammenarbeit mit Algerien.

Höhere Schutzquote

Zum Rückgang hat aber auch die höhere Schutzquote bei Asylsuchenden beigetragen. Es kommen mehr Asylsuchende aus Risiko-Staaten wie etwa Syrien oder Eritrea, die dann auch in der Schweiz bleiben dürfen und somit nie auf der Ausschaffungsliste landen.

Und auch jene Flüchtlinge, die noch ohne Asylentscheid untertauchen, werden nicht in der Liste geführt – da sie als «unkontrollierte Ausreisen» gezählt werden. (rus)

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