Sie scheierte mit 66.9 Prozent Nein Stimmen: Jetzt ist klar, warum die Selbstbestimmungsinitiative (SBI) der SVP Ende November keine Chance beim Stimmvolk hatte: Es sei ihnen eher schwer gefallen zu verstehen, worum es bei der Selbstbestimmungsinitiative (SBI) gegangen sei - das gaben 43 Prozent und damit vergleichsweise viele der Stimmenden bei der Befragung zur eidgenössischen Volksabstimmung vom 25. November an.
Folglich stimmten sie gemäss Parteifarbe ab. So legten 87 Prozent der Anhängerinnen und Anhänger der SVP ein Ja zur SBI in die Urne, während die Sympathisanten der linken Parteien die Initiative verwarfen (92 Prozent der SP- und 90 Prozent der Grünen-Anhängerschaft). Auch 88 Prozent der GLP-Sympathisanten lehnten die SBI ab.
Gemäss der am Donnerstag veröffentlichten Studie sorgten die Anhänger der Mitteparteien FDP und CVP für die wuchtige Ablehnung der SBI. Gemäss Parteilinie stimmten jeweils 76 Prozent von FDP- und CVP-Sympathisanten gegen die SBI.
Je gebildeter, des eher Nein zu SBI
Darüber hinaus fällt gemäss Voto-Analyse auf, dass das Bildungsniveau der Stimmenden eine Rolle gespielt hat: Je höher das Bildungsniveau, desto höher war der Nein-Stimmen-Anteil.
Entgegen bisheriger Annahmen ist es dabei der SVP durchaus gelungen, ihre eigene Anhängerschaft zu mobilisieren: 61 Prozent ihrer Sympathisanten sind zur Urne gegangen. Dieser Wert liege «erheblich höher als bei vergangenen Urnengängen", so die Voto-Analyse. Und: Bezogen auf den 25. November ist der Wert einer der höchsten aller Parteianhängerschaften. «Die Selbstbestimmungsinitiative scheiterte demnach nicht aufgrund des Fernbleibens der SVP-Gefolgschaft von der Urne", heisst es in der Analyse.
Die wichtigsten Beweggründe für das Stimmverhalten waren auf der Pro-Seite die Souveränität und Selbstbestimmung der Schweiz. Die Nein-Stimmenden führten vor allem an, dass die Schweiz als internationale Verhandlungspartnerin an Glaubwürdigkeit verlieren könnte.
Als Stimmmotiv für ein Ja erwähnten nur gerade fünf Prozent der Ja-Stimmenden die im Initiativ-Titel angeführten «fremden Richter» und nur vier Prozent den Erhalt der direkten Demokratie. Dafür stellten fünf Prozent einen Bezug zur Zuwanderung her, die sie generell misstrauisch betrachten.
Auf der Seite der Gegner nannten nur drei Prozent der Nein-Stimmenden den Abbau von Menschenrechten als Hauptmotiv für ihre Ablehnung - und das bei einer Initiative, die bisweilen als Anti-Menschenrechtsinitiative betitelt worden war. «Erstaunlich ist dabei, dass sowohl das Hauptargument der linken Parteien als auch jenes der SVP nur mässig verfingen", resümieren die Voto-Forschenden.
Hornkühe sollten nicht in die Verfassung
Bei den anderen beiden Vorlagen, die am 25. November zur Abstimmung kamen, fiel es den Abstimmenden nicht schwer zu verstehen, um was es ging. Dabei sei das Votum zur Sozialversicherungsvorlage «hauptsächlich eine Angelegenheit der ideologischen Lagerzugehörigkeit» gewesen. Im rechten Lager und in der Mitte wurde der Revision im Sozialversicherungsrecht deutlich zugestimmt, links-aussen fiel sie deutlich durch und bei den gemässigten Linken hielten sich Ja- und Nein-Stimmen in etwa die Waage.
Insgesamt sprachen sich die Stimmberechtigten mit 64,7 Prozent Ja-Stimmen für die Änderung des Sozialversicherungsrechts und damit gegen das Referendum aus; dem Einsatz von Sozialdetektiven wurde somit zugestimmt. Die Motive für das deutliche Verdikt waren vor allem eine möglichst effiziente Missbrauchsbekämpfung und das Vertrauen in die staatlichen Institutionen, dass die Observationen in rechtsstaatlich geordnetem Rahmen durchgeführt würden.
Bei der sogenannten «Hornkuh-Initiative» ist der Graben zwischen Gegnern und Befürwortern durch alle Bevölkerungsschichten und Parteien verlaufen. Sie wurde mit 54,7 Prozent Nein-Stimmen abgelehnt. Motive dafür waren zum einen, dass rund ein Fünftel der Gegner der Auffassung sind, Hörner von Kühen und Ziegen gehörten nicht nicht in die Bundesverfassung. Zum anderen gab es Widerstand gegen die in der Initiative vorgesehene Hornprämie.
Die Voto-Studie wurde von den drei Instituten Zentrum für Demokratie Aarau, Fors und Link im Nachgang zur eidgenössischen Volksabstimmung durchgeführt. Sie beruht auf einer Befragung von 1513 Stimmberechtigten aus der ganzen Schweiz. Die Studie wurde von der Bundeskanzlei finanziert. (SDA/vfc)