Der Ball liegt beim Parlament: Es wird im laufenden Jahr über die Gesetzesänderungen beraten, die der Bundesrat letztes Frühjahr präsentiert hatte.
Auch er will Gewalt- und Sexualstraftäter härter anpacken. Zum Beispiel schlägt er vor, die Mindeststrafe für Vergewaltigung von einem auf zwei Jahre und jene für schwere Körperverletzung von sechs Monaten auf ein Jahr zu verdoppeln.
Der SVP gehen die Vorschläge des Bundesrates aber zu wenig weit, wie Fraktionschef Thomas Aeschi (ZG) am Donnerstag vor den Medien in Bern sagte. Die Partei wird in den vorberatenden Kommissionen zahlreiche Änderungen beantragen.
Fall Rupperwil zeigte laut SVP «gravierende Mängel auf»
Vorab soll die Höchstdauer der Freiheitsstrafe von heute 20 auf 60 Jahre erhöht werden. Der Fall Rupperswil etwa habe gezeigt, dass das System gravierende Mängel aufweise, sagte SVP-Nationalrat Pirmin Schwander (SZ). Heute könnten Mörder unter Umständen bereits nach 15 Jahren wieder entlassen werden. Bei einer Freiheitsstrafe von 60 Jahren wäre eine Entlassung frühestens nach 40 Jahren möglich.
Härtere Strafen fordert die Partei ausserdem bei Gewalt und Drohungen gegen Behörden und Beamte: Täter sollen mit einer Freiheitsstrafe bestraft werden. Nur in leichten Fällen wäre eine Geldstrafe möglich, etwa im Falle einer Beschimpfung, wie SVP-Nationalrätin Andrea Geissbühler (BE) erklärte.
Der Bundesrat schlägt hier vor, Angriffe in Gruppen auf Behörden und Beamte mit mindestens 120 Tagessätzen Geldstrafe statt wie heute mit 30 Tagessätzen zu bestrafen.
Bundesrat will mindestens ein Jahr für sexuelle Handlungen mit Kindern
Bei Kinderpornographie und Pädophilie fordert die SVP die Einführung von Mindeststrafen von einem Jahr. Der Bundesrat schlägt eine solche Mindeststrafe für sexuelle Handlungen mit Kindern unter 12 Jahren vor. Kinderehen will die SVP mit einer neuen Regelung bekämpfen: Bis zum Beweis des Gegenteils soll von Nötigung ausgegangen werden, wenn eine Person zum Zeitpunkt der Eheschliessung unter 18 Jahre alt ist.
Sachbeschädigung soll zwingend mit einer Freiheitsstrafe geahndet werden, wenn der Täter einen grossen Schaden verursacht. Weiter will die SVP beantragen, dass es für Wiederholungstäter keinen «Strafrabatt» mehr gibt. Wird ein bedingt verurteilter Täter heute während der Probezeit erneut straffällig, muss die Gesamtstrafe tiefer sein als die Summe der beiden Einzelstrafen.
Bei Verkehrsdelikten sind die Strafen dagegen aus Sicht der SVP im geltenden Recht viel zu hart. Es könne jedem passieren, dass er zu schnell fahre, stellte Geissbühler fest. Die Richterinnen und Richter sollten mehr Spielraum erhalten.
Neu sollen für Raser auch Geldstrafen möglich sein: Wer durch vorsätzliche Verletzung elementarer Verkehrsregeln das hohe Risiko eines Unfalls mit Schwerverletzten oder Todesopfern eingeht, soll nicht mehr zwingend mit einer Freiheitsstrafe bestraft werden. (SDA/vfc)