Der Fall des notorischen Prüglers Clemens S.* (27) erreicht das Bundeshaus. Der deutsche Hilfsarbeiter ist mit fünf Kollegen auf einen Mann losgegangen. Trotz einer Verurteilung wegen Angriffs und einer Strafe mit acht Monaten Knast bedingt kann der vorbestrafte Deutsche nicht ausgeschafft werden (im BLICK).
Das Zürcher Obergericht argumentierte beim Urteilsspruch im Oktober mit dem Freizügigkeitsabkommen zwischen der Schweiz und der EU. Dieses lässt eine Ausschaffung nur bei schwerer Gefährdung der Rechtsordnung zu. Und die Richter gewichteten es stärker als die Ausschaffungsinitiative. Das letzte Wort wird allerdings das Bundesgericht haben.
Pikant: Die Politik versprach dem Volk nach seinem Ja zur SVP-Ausschaffungsinitiative und dem Nein zur Durchsetzungsinitiative ein «pfefferscharfes Gesetz» zur Ausschaffung krimineller Ausländer. Seit eineinhalb Jahren gilt dieses. Weil es aber von den Gerichten nicht umgesetzt werde, fordert die SVP bereits wieder eine Verschärfung.
Strafgesetzbuch soll über Personenfreizügigkeitsabkommen stehen
SVP-Rechtsprofessor Hans-Ueli Vogt (48, ZH) fand im Vertragstext zum Personenfreizügigkeitsabkommen prompt eine Hintertür. Das Abkommen könne so ausgelegt werden, dass es dem Gesetzesartikel zur Ausschaffungsinitiative nicht widerspreche. Es hält nämlich fest, dass eine Ausweisung von EU-Bürgern möglich ist, wenn diese «die öffentliche Ordnung gefährden».
«Ein offen formulierter Begriff», findet Nationalrat Vogt und plädiert dafür, dass die Schweiz ihn künftig so interpretiert, wie es dem Schweizer Gesetz entspricht. Im Strafgesetzbuch soll daher bei den Bestimmungen zur Landesverweisung ausdrücklich festgeschrieben werden, dass sie auch für EU-Bürger gelten und dem Personenfreizügigkeitsabkommen vorgehen. Keinen Landesverweis gäbe es nur, wenn ein solcher der Flüchtlingskonvention oder sonst zwingendem Völkerrecht widerspricht.
SVP sieht keinen Konfliktfall
Vogt hält eine solche Auslegung des Personenfreizügigkeitsabkommens für rechtmässig. Das Parlament habe die Ausschaffungsinitiative bewusst scharf umgesetzt – im Wissen, dass dies dem Freizügigkeitsabkommen widersprechen könne.
Ein harter juristischer Konflikt mit der EU sei nicht zu befürchten. «Es steht uns frei zu interpretieren, was wir in der Schweiz unter Gefährdung der öffentlichen Ordnung verstehen», meint er.
FDP-Politiker sehen wenig Spielraum
Die Parlamentarische Initiative, die Vogt im Namen der SVP-Fraktion eingereicht hat, wird nun zuerst von der nationalrätlichen Rechtskommission behandelt. Dort sehen aber selbst FDP-Vertreter, die der SVP bei der harten Umsetzung ihrer Ausschaffungsinitiative teilweise geholfen haben, wenig Spielraum.
«Eine generelle Automatisierung des Landesverweises im Strafgesetzbuch auch für kriminelle EU-Bürger finde ich gefährlich», sagt FDP-Nationalrat Kurt Fluri (62, SO). Jeder Fall sei einzeln zu betrachten. «Wenn jemand wirklich die öffentliche Ordnung gefährdet, dann haben die Richter auch jetzt schon Spielraum», ist Fluri überzeugt.
Es ist ein unverständliches Urteil. Wenn Richter nicht einmal einen notorischen Schläger nach Deutschland ausschaffen – wen dann? Der Kriminelle ist weder ein Härtefall, noch droht ihm eine unverhältnismässige Strafe.
Viele werden sich ärgern
Das Verdikt ist auch kontraproduktiv. Es missachtet den Willen des Volkes beim Ja zur Ausschaffungsinitiative. Viele werden sich ärgern, dass sie nicht auch der Durchsetzungsinitiative zugestimmt haben.
Und siehe da: Die SVP nimmt den Fall bereits zum Anlass, ihr Lieblingsthema wieder auf die politische Agenda zu setzen. Einerseits ist dies gut: Die Richter sollen so oft wie möglich daran erinnert werden, dass sie den Rahmen der Gesetze ausschöpfen sollen.
Die höchsten Richter sind gefragt
Den Paragrafen nun aber bereits zu verschärfen, ist unnötig. Auch weil damit ein neuer Konflikt mit der EU droht.
Gefragt sind die höchsten Richter. Sie müssen das Zürcher Skandalurteil kippen. Und damit den Beweis erbringen, dass das Ausschaffungsgesetz so pfefferscharf ist, wie es die Politik dem Volk versprochen hat.
Es ist ein unverständliches Urteil. Wenn Richter nicht einmal einen notorischen Schläger nach Deutschland ausschaffen – wen dann? Der Kriminelle ist weder ein Härtefall, noch droht ihm eine unverhältnismässige Strafe.
Viele werden sich ärgern
Das Verdikt ist auch kontraproduktiv. Es missachtet den Willen des Volkes beim Ja zur Ausschaffungsinitiative. Viele werden sich ärgern, dass sie nicht auch der Durchsetzungsinitiative zugestimmt haben.
Und siehe da: Die SVP nimmt den Fall bereits zum Anlass, ihr Lieblingsthema wieder auf die politische Agenda zu setzen. Einerseits ist dies gut: Die Richter sollen so oft wie möglich daran erinnert werden, dass sie den Rahmen der Gesetze ausschöpfen sollen.
Die höchsten Richter sind gefragt
Den Paragrafen nun aber bereits zu verschärfen, ist unnötig. Auch weil damit ein neuer Konflikt mit der EU droht.
Gefragt sind die höchsten Richter. Sie müssen das Zürcher Skandalurteil kippen. Und damit den Beweis erbringen, dass das Ausschaffungsgesetz so pfefferscharf ist, wie es die Politik dem Volk versprochen hat.