«Seit dem 19. Januar bin ich im Hungerstreik», schreibt Peter Hans Kneubühl, der Amok-Rentner von Biel, in einem Brief, den er einem Besucher am Montag dieser Woche persönlich übergeben hat. Das berichtet das «Bieler Tagblatt». «Es ist ein Hungerstreik bis zum Tod», schreibt Kneubühl weiter.
Er werde erst wieder essen, wenn er ins Regionalgefängnis in Thun BE zurückgebracht werde. Am 19. Januar war Kneubühl – «mit Polizeigewalt», wie er schreibt – von dort in die Justizvollzugsanstalt Thorberg BE verlegt worden. Diese sei für einen rechtskräftig Verurteilten die geeignetere Vollzugseinrichtung als ein Regionalgefängnis, so das Berner Amt für Justizvollzug.
Kanton lässt ihn hungern
Gemäss dem kantonalen Amt für Justizvollzug wird der Entscheid, nicht mehr zu essen, akzeptiert, so lange der Insasse als urteilsfähig beurteilt wird. Auch wenn der Hungerstreik ein Gesundheitsrisiko bedeute.
Was dies im Fall von Kneubühl konkret bedeutet, ist offen. Er wurde von den Gerichten wegen einer wahnhaften Störung als schuldunfähig erklärt. Kann ihm dennoch eine «freie Willensbildung» zugesprochen werden? Das ist die entscheidende Frage, die die Berner Justiz in den nächsten Tagen klären muss.
Polizisten schwer verletzt
Kneubühl hatte die Schweiz im Jahr 2010 in Atem gehalten: Er hatte sich in seinem Elternhaus in Biel verschanzt, einen Polizisten durch einen Kopfschuss schwer verletzt und war danach tagelang auf der Flucht (BLICK berichtete).
Auslöser des Zwischenfalls war, dass sich Kneubühl gegen die Zwangsräumung und Zwangsversteigerung seines Elternhauses gewehrt hatte. (sf)