Nach Ansicht des Bundesrats greift die Initiative erheblich in die bestehenden kantonalen Kompetenzen und die föderalistische Ausgestaltung des ordentlichen Einbürgerungsverfahrens ein, wie er am Mittwoch in einer Mitteilung schrieb. An der Dreistufigkeit des Schweizer Bürgerrechts und den Kompetenzen der jeweiligen Staatsebene solle festgehalten werden.
Im bestehenden Verfahren der Einbürgerung gibt es sowohl bundesrechtliche Vorgaben als auch kantonale und kommunale Regelungen. Dies führt dazu, dass die Einbürgerungen in der Schweiz nicht einheitlich geregelt sind. Mit einem schweizweit einheitlichen Einbürgerungsverfahren wollen die Initiantinnen und Initianten des Volksbegehrens die Unterschiede zwischen den Kantonen und Gemeinden beseitigen und für mehr Gleichbehandlung sorgen.
Die Demokratie-Initiative will auch die Einbürgerung erleichtern. Sie fordert, dass nach fünf Jahren rechtmässigen Aufenthalts in der Schweiz eine Einbürgerung möglich sein soll, unabhängig von der Niederlassungsbewilligung. Voraussetzungen sein sollen Grundkenntnisse einer Landessprache und keine schwerkriminellen Taten.