Das Parlament konnte sich beim Covid-Gesetz noch nicht einigen. Der Ständerat wollte am Montag weniger weit gehen als zuvor der Nationalrat. Nicht alle Corona-Tests sollen wieder gratis werden. Eine Ratsmehrheit sprach sich mit 33 gegen 12 Stimmen dafür aus, dass der Staat nur die Kosten von zuverlässigen Tests mit «entsprechender Wirksamkeit» übernimmt. Weniger zuverlässige Selbsttests oder teure Antikörpertests sollen zumindest teilweise kostenpflichtig bleiben. Dasselbe gilt für Tests, bei denen es keine Symptome gebe.
Die Variante des Nationalrats habe Kosten von über 1,2 Milliarden zur Folge, gab Paul Rechsteiner (69, SP), Sprecher der Gesundheitskommission, zu bedenken. Beim Vorschlag der Ständeratskommission sei es nur rund die Hälfte. Gesundheitsminister Alain Berset (49), der sich gegen eine Kostenübernahme aussprach, fand kein Gehör. Einzig die FDP wehrte sich weiter gegen Gratis-Tests.
Die Vorlage geht nun zur Differenzbereinigung zurück an den Nationalrat. Kommissionssprecher Rechsteiner konnte sich einen Seitenhieb gegen die Grosse Kammer nicht verkneifen: Der Nationalrat habe so die Möglichkeit, gewisse «Schnellschüsse» nochmals zu überdenken.
Der Nationalrat hatte bereits in seiner Beratung vom Donnerstag beschlossen, dass der Bund die Kosten für Corona-Tests wieder übernehmen muss. Zudem sollen die Kantone Personen, die bei regelmässig durchgeführten Tests in Betrieben, Schulen oder Pflegeeinrichtungen negativ getestet werden, ein Zertifikat ausstellen müssen.
Datenschutz bei der Kontaktverfolgung
Des Weiteren fügte der Nationalrat eine Datenschutzklausel ein, die im Gesetz bislang fehlte. Bei der Kontaktverfolgung sollen die erfassten Daten nach Abschluss der Datenauswertung, spätestens aber zwei Jahre nach der Erhebung, anonymisiert oder gelöscht werden. Auch über diese Frage wird der Ständerat befinden müssen.
Corona-Massnahmen müssen verlängert werden
Das Covid-19-Gesetz trat im September 2020 in Kraft. Die meisten Bestimmungen laufen Ende dieses Jahres aus. Angesichts der epidemiologischen Situation beantragt der Bundesrat dem Parlament, verschiedene Massnahmen bis ins Jahr 2022 zu verlängern.
Darüber, dass die Verlängerung des Gesetzes nötig ist, waren sich sowohl im Stände- als auch im Nationalrat alle einig. Im Nationalrat schwenkte sogar die SVP um, die sich der Verlängerung zunächst entgegengestellt hatte. Dies, weil die Abstimmung über das Covid-19-Gesetz am 28. November gezeigt habe, dass das Volk hinter dem Gesetz stehe. (dba/SDA)