Ordnungsbussen für Maskensünder
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Die Entscheide des Bundesrates:Ordnungsbussen für Maskensünder

Das sind die wichtigsten Entscheide des Bundesrates
Ordnungsbussen für Maskensünder

Der Bundesrat will Maskensündern an den Kragen und die Hilfen für besonders stark von der Krise betroffene Firmen ausbauen.
Publiziert: 18.11.2020 um 15:24 Uhr
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Aktualisiert: 18.11.2020 um 16:57 Uhr
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Die Aussichten für die Tourismusbranche sind alles andere als rosig.
Foto: Keystone

Der Bundesrat will mehr Geld zur Unterstützung von Härtefällen in der Corona-Krise ausgeben. Der Topf soll auf eine Milliarde aufgestockt werden. Bislang waren nur 400 Millionen vorgesehen, die Bund und Kantone je zur Hälfte tragen. Bei den zusätzlichen 600 Millionen übernimmt der Bund den ungleich grösseren Anteil, nämlich 80 Prozent (480 Millionen). Die entsprechende Verordnung soll per 1. Dezember in Kraft treten.

Kurzarbeit

Die Leistungen der Kurzarbeit sollen wieder ausgedehnt werden. Neu sollen auch wieder temporär Angestellte einen Anspruch haben. Auch die Karenzfrist soll wieder aufgehoben werden.

A-fonds-perdu-Beiträge für Sport

Neu sollen professionelle und semiprofessionelle Klubs auch A-fonds-perdu-Beiträge erhalten, also Kredite, die nicht zurückgezahlt werden müssen. Bis zu zwei Drittel der Ticketverkäufe, die den Klubs dieses Jahr entgangen sind, sollen so entschädigt werden. Die Clubs dürfen im Gegenzug keine Dividenden auszahlen und müssen die Spitzenlöhne kürzen. Von den 175 Millionen Franken können bis zu 115 à fonds perdu vergeben werden.

Ordnungsbussen für Maskensünder

Der Bundesrat will wieder Ordnungsbussen zum Beispiel für Maskensünder einführen. Er beantragt dem Parlament, das Gesetz entsprechend zu ändern. Heute muss die Staatsanwaltschaft oder je nachdem eine andere Behörde eingeschaltet werden, wenn jemand gegen das Epidemiengesetz verstösst. Nun will die Regierung das Prozedere vereinfachen. Ordnungsbussen können Polizisten selbst ausstellen, man kann sie direkt vor Ort zahlen und bekommt keinen Eintrag ins Strafregister.

Bundesrat bietet Zivilschutz auf

Auch Zivilschützer sollen in der Corona-Krise aushelfen. Insgesamt will der Bundesrat den Kantonen ein Kontingent von maximal 500’000 Diensttagen bereitstellen. Die Zivilschützer sollen insbesondere das Pflegepersonal entlasten, in den Testzentren aushelfen und beim Contact Tracing anpacken. Bislang war es Sache der Kantone, den Zivilschutz aufzubieten. Da die Anordnung nun seitens des Bundes kommt, muss er auch die Kosten übernehmen. Er entschädigt die Kantone mit einem Pauschalbetrag von 27.50 Franken pro Diensttag. Insgesamt rechnet der Bund so mit Kosten von 13.75 Millionen Franken. Der Zivilschutz-Einsatz ist vorerst bis am 31. März 2021 befristet.

Parlament muss Segen zum Armee-Einsatz geben

Dass 2500 Angehörige des Assistenzdiensts der Armee aufgeboten werden sollen, hat der Bundesrat bereits beschlossen. Doch wegen Anzahl und Länge des Einsatzes braucht es dazu auch den Segen des Parlaments. Eine entsprechende Botschaft hat der Bundesrat nun verabschiedet. Der Einsatz soll voraussichtlich über das Armeebudget finanziert werden. Anspruch auf die Hilfe haben die Kantone nur, wenn sie alle eigenen Möglichkeiten ausgeschöpft haben. (gbl)

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