BLICK: Herr Wobmann, der Bundesrat kontert die Burka-Initiative mit einem indirekten Gegenvorschlag. Sie können ihre Initiative zurückziehen!
Walter Wobmann: Ui, nein! Dieser Gegenvorschlag ist für die Füchse! Er hat mit unserer Initiative wenig bis gar nichts zu tun. Das ist ein Schlag ins Gesicht von 106'000 Unterzeichnenden und all jenen, denen die Verhüllungsproblematik in allen Bereichen Sorgen macht – nicht nur bei Burka oder Nikab.
Immerhin schreibt das neue Gesetz nun explizit vor, dass niemand zur Gesichtsverhüllung gezwungen werden darf. Es wird als Nötigungstatbestand ins Strafgesetzbuch geschrieben, wobei Bussen und bis zu drei Jahre Knast drohen.
Das ist ja auch völlig unbestritten und steht auch in unserer Initiative drin. Diese geht aber einen deutlichen Schritt weiter, indem sie eben ein allgemeines Verhüllungsverbot im öffentlichen Raum verlangt. Wer im öffentlichen Raum unterwegs ist, soll auch sein Gesicht zeigen. Das ist doch das Normalste auf der Welt!
Der Bundesrat sieht ein gezieltes Verhüllungsverbot vor, etwa wenn sich jemand im Umgang mit Behörden oder bei der Ticketkontrolle im öffentliche Verkehr. Zur Identifizierung soll in solchen Fällen jeder sein Gesicht zeigen. Was soll daran falsch sein?
Das ist ein Witz! Stellen sie sich vor: Ein Hooligan, der zur Identifizierung sein Gesicht zeigt? Oder ein gewalttätiger Demonstrant? Es braucht unsere Initiative, weil sie eben gerade diese problematischen Bereiche auch abdeckt. Der Vorschlag des Bundesrats ist ein blosses Ablenkungsmanöver.
Immerhin nimmt der Bundesrat den Föderalismus ernst, indem er die weitergehende Regelung eines Verhüllungsverbots den Kantonen überlässt. Sie hingegen wollen die Kantone bevormunden.
So ein Quatsch! Österreich hat ja auch verschiedene Bundesländer und trotzdem ein landesweites Verhüllungsverbot erlassen. Den Föderalismus in Ehren, aber für gewisse Bereiche machen schweizweite Regelungen Sinn. Es kann ja nicht sein, dass das Verhüllungsverbot in 26 Kantonen unterschiedlich gehandhabt wird. Dann weiss ja keiner, was wo gilt. Gerade auch für Touristen ist das problematisch, die durchs Land reisen.
Trotzdem haben die Kantone unterschiedliche Bedürfnisse. Der Kanton Tessin hat ein Verhüllungsverbot beschlossen, im Kanton Genf möchte man vielleicht aus Rücksicht auf zahlreiche arabische Touristen darauf verzichten.
Für Touristen ist das Verhüllungsverbot doch kein Problem. Das beweist ja der Kanton Tessin ja. Und Saudiarabien zum Beispiel hat seine Landsleute dazu aufgerufen, die Verhüllungsverbote in Europa zu respektieren.
Das Tessin zeigt aber auch, dass Ihre Initiative am Problem vorbei zielt: Das Verbot trifft kaum Burka oder Nikab tragende Frauen, sondern in erster Linie Hooligans.
Nein, die Tessiner Zahlen belegen zwei Dinge: Erstens, die betroffenen Frauen verzichten auf eine Verhüllung. Zweitens, es trifft eben genau jene Problembereiche wie Hooligans oder gewalttätige Demonstranten, wo schweizweit stärker durchgegriffen werden muss. Mit unserer Initiative lösen wir ein umfassenderes Problem.