Das meint BLICK zur Verschärfung der Strafen für Gewaltdelikte
Wichtiger Fingerzeig an die Richter

Der Bundesrat erhöht die Mindeststrafen für Gewaltdelikte. Endlich. Härtere Strafen für Körperverletzung und Vergewaltigung sind richtig.
Publiziert: 25.04.2018 um 21:19 Uhr
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Aktualisiert: 12.09.2018 um 19:15 Uhr
Bundesrätin Simonetta Sommaruga will höhere Strafen für Gewaltdelikte.
Foto: Keystone
Sermîn Faki
Sermîn Faki, Politik-Chefin der BLICK-Gruppe
Foto: Peter Gerber

Der Bundesrat will härtere Strafen für Gewalt- und Sexualtäter. So soll die Mindeststrafe für Vergewaltigung von einem auf zwei Jahre erhöht werden. Ein Vergewaltiger müsste damit mindestens für sechs Monate hinter Gitter. Auch Geldstrafen sollen für Sexualdelikte eigentlich nicht mehr möglich sein. Die Minimalstrafe für schwere Körperverletzung wird ebenfalls verdoppelt – von sechs Monaten auf ein Jahr.

Das ist richtig so. Strafen sind Ausdruck dessen, für wie verwerflich eine Tat angesehen wird. Und hier hat sich in der Schweiz einiges getan. In den letzten Jahren – auch angesichts besonders verstörender Fälle – ist in der Bevölkerung der Ruf nach echter Genugtuung und Busse lauter geworden. Man kann sich ja auch kaum Schlimmeres denken als brutale Gewalt an unterlegenen Opfern.

Die Verschärfungen sind daher ein Fingerzeig an die Richter. Gerade bei Gewalt gegen Frauen und Kinder erwartet die Schweiz künftig höhere Strafen.

Während einige nun auf ein Ende der «Kuscheljustiz» hoffen, gehen diese Verschärfungen anderen nicht weit genug. Und tatsächlich: Dass bei schwerer Körperverletzung immer noch eine bedingte Strafe möglich ist, ist befremdlich. Ganz zu schweigen davon, dass einem Vergewaltiger im für ihn «besten» Fall nur sechs Monate Haft drohen. Opfer werden das als Hohn empfinden. Verständlich.

Verständlich ist auch, dass Richter eine Einzeltat beurteilen müssen und mildernde Umstände ebenfalls ihren Platz im Rechtssystem haben. In diesem Sinn ist zu hoffen, dass der bundesrätliche Fingerzeig bei den Gerichten ankommt. Sonst – das ist abzusehen – wird ihr Ermessensspielraum erneut verkleinert werden.

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